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Bis zu 10.000 Euro Bußgeld: Gemeinde überprüft Hundesteuerpflicht

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Wennigsen. Die Gemeinde Wennigsen will künftig verstärkt kontrollieren, ob Hunde ordnungsgemäß zur Hundesteuer angemeldet sind. Immer wieder wird das Steueramt durch Hinweise aus der Bevölkerung, Ermittlungen anderer Behörden oder Mitteilungen von Versicherungen auf nicht angemeldete Hunde aufmerksam. Diesen Hinweisen geht die Gemeinde nach und überprüft die jeweiligen Hundehalter.

Hintergrund ist, dass nicht angemeldete Hunde zu fehlenden Steuereinnahmen führen. Die Gemeinde weist deshalb auf die geltenden Anmeldepflichten und mögliche Konsequenzen bei Verstößen hin.

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Hunde müssen innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden

Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wennigsen müssen Hundehalter ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Anschaffung oder dem Zuzug in die Gemeinde anmelden. Wer dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, muss mit einer rückwirkenden Festsetzung der Hundesteuer rechnen. Zudem kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.

Dabei können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Wird die Nichtanmeldung nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen, kann nach Angaben der Gemeinde sogar der Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt sein.

Die Gemeinde berichtet, dass sich Hundehalter bei Kontrollen häufig damit rechtfertigen, die Anmeldung vergessen oder nichts von der Pflicht gewusst zu haben. Solche Erklärungen würden jedoch nicht vor den möglichen Konsequenzen schützen. Von Hundehaltern werde erwartet, dass sie sich über ihre Pflichten informieren.

Hundesteuer beträgt 90 Euro für den ersten Hund

Die Hundesteuer in Wennigsen beträgt derzeit jährlich 90 Euro für den ersten Hund und 140 Euro für jeden weiteren Hund.

Außerdem müssen Hunde außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundstücks eine gültige und deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen. Sie dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Anmeldung und ermöglicht es beispielsweise bei entlaufenen Hunden, den Halter zu identifizieren.

Gemeinde bittet Bürger um Hinweise

Die Gemeinde kündigt an, die Kontrollen zur Überwachung der Hundesteuerpflicht künftig zu verstärken. Gleichzeitig bittet sie die Einwohner, aufmerksam zu sein und Hinweise auf möglicherweise nicht angemeldete Hunde an die Verwaltung weiterzugeben.

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