Laatzen.
„Für ein gutes Miteinander brauchen wir Offenheit in unserer Gesellschaft. Das gilt auch und ganz besonders in der Begegnung für Menschen mit Demenz.“ Mit diesen Worten wirbt Bürgermeister Jürgen Köhne für die Veranstaltungen zur Woche der Demenz in diesem Jahr.
Betroffene sollen erleben, dass sie trotz der Erkrankung akzeptiert werden und dazugehören. Demenz kann zu ungewöhnlichem Verhalten führen. Menschen mit Demenz fallen auf. Wichtig ist es, dass sich Freunde, Familie, Nachbarn, Mitbürger nicht abwenden, sondern Verständnis und Toleranz zeigen. Die Betroffenen wollen weiterhin an gemeinsamen Aktivitäten teilhaben, ihre Hobbys und den Alltag möglichst selbstbestimmt gestalten. Wenn sie Offenheit erfahren, fällt es ihnen leichter, selbst offen mit ihrer Krankheit umzugehen. Damit das möglich ist, braucht es mehr Wissen und Verständnis in der gesamten Gesellschaft. Daher lädt das Seniorenbüro der Stadt Laatzen zu vier Veranstaltungen rund um den Welt-Alzheimertag am 21. September. Einander offen begegnen - so lautet das Motto des Welt-Alzheimertages und der „Woche der Demenz“ 2019 rund um den 21. September.
Der „Laatzener Tanz Tee“ für Menschen mit und ohne Demenz wird die Woche eröffnen. Die Stadt Laatzen ist in Kooperation mit dem Bremermann Gesundheitsdienst Ausrichterin und stellt das musikalische Rahmenprogramm. Dieses Jahr findet die Veranstaltung in den Räumen des Stadthauses in einer stimmungsvollen Atmosphäre statt. Im Eintrittspreis sind ein Begrüßungsgetränk und ein kleiner Imbiss enthalten.
Montag, 16. September, 15 bis 17 Uhr. Eintritt: fünf Euro (kann am 16. September entrichtet werden) Anmeldung erbeten bis 6. September unter 0511-82055404 oder gundula.walter(at)laatzen.de.
Gelten Versicherungen noch bei Demenz? Versicherungen decken in einem Schadensfall die Risiken ab. Demenz stellt eine nachträgliche Gefahrenerhöhung dar, was eine Reihe von Fragen aufwirft. Angehörige sind meistens verunsichert. Sie wissen nicht, ob sie diese Erkrankung mitteilen müssen. Sie benötigen weitere Informationen über den Versicherungsschutz in einem Schadensfall. Herd aus, Tür zu: Doch was ist, wenn trotzdem etwas passiert? Ein Demenzkranker fährt noch Auto. Wer trägt die Schuld bei einem Unfall und wer begleicht den Schaden? Ein Risiko von Angehörigen ist die Verletzung der Aufsichtspflicht. Sollte der Geschädigte nachweisen können, dass die Aufsichtspflicht verletzt worden ist, kann er Schadenersatzansprüche gegen Angehörige stellen. Deckt die eigene Haftpflichtversicherung solche Schäden ab? Diese und weitere Fragen beantwortet Benjamin Weishaupt von der „VGH Versicherungsagentur“ in Laatzen.
Dienstag, 17. September, 14.30 bis 16.30 Uhr. Eintritt frei, Anmeldung erbeten unter 0511-82055404 oder gundula.walter(at)laatzen.de.
Vorsorgevollmacht bei Demenz - Wie geht das? Was kann sie leisten? Mit einer Vorsorgevollmacht erhalten Personen des Vertrauens das Recht, im Namen des Vollmachtgebers zu entscheiden. Die Vollmacht muss allerdings rechtzeitig aufgesetzt werden. Der Vollmachtgeber muss noch im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte, im rechtlichen Sinne „geschäftsfähig“ sein. Darf eine Person mit der Diagnose Demenz überhaupt noch eine Vollmacht ausstellen? Oder ist sie durch die Diagnose bereits geschäftsunfähig geworden? Demenzkranke leben in ihrer eigenen Realität. So kommt es zu Handlungen, die eine Gefahr für sich und andere darstellen können. Beispielsweise wird Geld ausgegeben, ohne Orientierungssinn Auto gefahren, sich verlaufen und Verträge abgeschlossen. Welche Möglichkeiten haben die Bevollmächtigten, einen Schaden zu verhindern oder zu beheben? Annegret Burke, Leiterin des Betreuungsvereins „Sozialdienst Katholischer Frauen“ und Ruth Temmen von der Betreuungsstelle der Region Hannover werden umfassend zu diesem Thema berichten. Anschließend können Fragen gestellt werden.
Mittwoch, 18. September, 14.30 bis 16.30 Uhr. Eintritt frei. Anmeldung erbeten unter 0511-82055404 oder gundula.walter(at)laatzen.de.
Polnische Pflegekräfte für Zuhause. In Deutschland entscheiden sich immer mehr Familien für die häusliche Betreuung durch Pflegekräfte aus dem Ausland, den sogenannten „polnischen Pflegekräften“. Frauen aus osteuropäischen Ländern wohnen in Deutschland im Haushalt der älteren Menschen, um sie pflegerisch und hauswirtschaftlich zu versorgen, zu betreuen und sie zu unterhalten. „Polnische Pflegekräfte“ kommen jedoch nicht immer aus Polen, sondern auch aus Lettland, Litauen, Ungarn, Tschechien, Rumänien oder anderen Ländern. Wie finden Sie als Angehöriger Pflegekräfte aus dem Ausland? Worauf sollten Sie dabei achten und ist die Beschäftigung „polnischer Pflegekräfte“ in Deutschland überhaupt legal und bezahlbar? Roman Antczak hat das Familienunternehmen „Seniorenbetreuung Antczak“ mit Hauptsitz in Laatzen aufgebaut. Er berichtet über die Möglichkeiten und Grenzen der Vermittlung von polnischen Betreuungskräften und steht für Ihre Fragen rund um das Thema für Sie zur Verfügung.
Donnerstag, 19. September, 15 bis 17 Uhr. Eintritt frei Anmeldung erbeten unter 0511-82055404 oder gundula.walter(at)laatzen.de.