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Silvesterfeuerwerk teilweise verboten

Symbolfoto Feuerwerk. Quelle:Pixabay, PublicDomainPictures

Laatzen.

Der Jahreswechsel steht vor der Tür mit vielen schönen Traditionen. Seit jeher wird das neue Jahr mit bunten Raketen und knallenden Böllern begrüßt. Dabei kommt es leider immer wieder zu kleineren und größeren Bränden. Daher ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten, um Lärmbelästigungen und Brandgefahren möglichst gering zu halten. Das Zünden von aufsteigenden Raketen im Umkreis von 200 Meter um Fachwerk- und Krankenhäuser sowie Altenheime ist verboten. Böller und andere mit der Hand zu werfende Feuerwerkskörper dürfen im Umkreis von 30 Meter von Fachwerkhäusern (Brandgefahr) und 200 Meter von Krankenhäusern und Altenheimen (Lärmschutz) nicht gezündet werden. Insbesondere in den alten Ortskernen von Alt-Laatzen, Grasdorf, Rethen, Gleidingen und Ingeln-Oesselse (meist im Bereich rund um die Kirchen) sind aufsteigende Raketen daher verboten. Damit auch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren einen ruhigen Jahreswechsel verbringen können, bittet die Stadt Laatzen außerdem alle Bürger, ihre Balkone und Außengelände von nicht benötigtem und brennbaren Mobiliar zu befreien, um Brände zu verhindern. In den vergangenen Jahren war es zu kleineren Bränden gekommen, bei denen glücklicherweise nur geringere Sachschäden entstanden. Generell ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie zwei nur durch volljährige Personen und nur am Montag, 31.Dezember, und Dienstag, 1. Januar, erlaubt. Verstöße werden mit Geldbuße geahndet.