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Mitführen von Tieren auf Friedhöfen verboten

Symbolfoto

Laatzen.

Immer mal wieder wird beobachtet, dass Besucher sich mit ihren Hunden auf den städtischen Friedhöfen aufhalten. Daher weist die Stadt darauf hin, dass das Mitführen von Tieren satzungsgemäß auf städtischen Friedhöfen verboten ist. Dies gilt für angeleinte wie auch für nicht angeleinte Hunde. 

 

Eine Ausnahme stellen Blindenhunde dar, die in dieser Eigenschaft mitgeführt werden dürfen.