Anzeige
Anzeige
Anzeige

Fünf Jahre und sechs Monate Haft nach Prügelattacke

Region / Laatzen.

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge hat das Gericht heute einen 28-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem hat der Richter eine Einweisung in eine Entzugsklinik angeordnet. Der Mann stand wegen Todschlags vor Gericht, er soll einen Fußgänger aus Laatzen zu totgeprügelt haben.

Zuvor hat die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf fünf Jahre Haft gestellt. Die Strafverteidiger fasste zusammen: "Der Angeklagte besitzt keine Vorstrafen und er zeigt Reue." Gegen den Täter sprechen lediglich die Anzahl der Schläge, allerdings führt nichts daran vorbei, dass es sich um eine Körperverletzung mit Todesfolge handelt. Die Verteidiger des Opfers betitelten den Fall als Hinrichtung durch Thaiboxen. "Das trifft nicht zu. Der Angeklagte besitzt über keine speziellen Kentnisse im Boxen. Die Tat wurde nicht mit einem Tötungsvorsatz begangen. Die treffendere Beschreibung wäre unglücklicher Verlauf." Bezüglich der Annahme, der Angeklagte habe kein schlechtes Gewissen, argumentierte die Stafverteidugung mit einem Brief, den der Angeklagte während seiner Festnahme schrieb: "Der Gedanke, eine Familie zerstört zu haben, qäult mich, vielleicht hatte er ja auch Kinder, meine Welt bricht zusammen.“ Die Stafverteidiger stellen keinen konkreten Antrag, jedoch sollte es eine erheblich niedrigere Strafe geben, da die verminderten Steuerungsfähigkeiten durch den Konsum von Drogen und durch Depression durch Familienprobleme mit zu berücksichtigen sind.

Die Verteidiger des Opfers betonen, dass das Wort Hinrichtung zu treffend ist. „Die Wehrlosigkeit eines Menschen auszunutzen und ihn mit einem letzten Supermanpunsh versuchen, zu verletzen, ist als Hinrichtung zu deuten. "Bevor das Urteil fällt, durfte der Angeklagte sich noch einmal zu seiner Tat äußern. Dieser nutze die Chance, sich bei der Familie des Opfers zu entschuldigen: „Ich möchte nur sagen, dass es mir leid tut. Ich möchte mich bei der Familie aufrichtig entschuldigen.“

Der Richter wendete sich bei der Urteilsverkündung an den Bruder des Opfers und erklärt: „Von Totschlag ist hier nicht die Rede, da wir keine Anhaltspunkte haben, dass der Täter die Tat mit einem Tötungshintergrund begangen hat. Seine Bereitschaft, die Polizei zu rufen, bestätigt dies in unseren Augen. Wäre mein Bruder auf diese Art und Weise ums Leben gekommen, wäre ich auch nicht in der Lage, dies objektiv zu betrachten. Allerdings hoffe ich, Sie können unsere Entscheidung verstehen."