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Datenschutz-Grundverordnung: Medien haben Privileg

Foto: pixabay

Region.

Wochenlang gab es Unsicherheit über die Anwendung der seit dem 25. Mai geltenden europaweiten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die journalistische Arbeit. Endlich teilte jetzt die Niedersächsische Staatskanzlei ihre Auffassung mit: Journalisten sind durch das geltende Medienprivileg geschützt. Das gilt für Personen, die für Rundfunkveranstalter, Presse und Online-Medien arbeiten. Somit werden auch wir zu unserer gewohnten Berichterstattung zurückkehren.