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Sicher ins neue Jahr: Polizei informiert über Silvesterknaller

Gesund und sicher ins neue Jahr: Die Polizei gibt Tipps. Foto: pixabay - ariesa66

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Knalltraumen, Verbrennungen, schwe verletzte Körperteile bis hin zum Tod – das können die Folgen von unsachgemäßem Gebrauch von Silvesterknallern, aber auch das Abbrennen illegaler, selbstgebastelter Böller sein. Letzteres ist nicht nur gefährlich, sondern zum Teil lebensgefährlich und strafbar. Ein Informationsblatt der Polizei klärt auf, was beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk zu beachten ist.

Das Blatt ist auch in den Sprachen Englisch, Französisch und Arabisch erhältlich. „Jedes Jahr erleiden unzählige Menschen an Silvester schwere, zum Teil schwerste Verletzungen bis hin zum Tod, weil sie illegale, selbstgebastelte Böller zünden, oder einfachste Sicherheitsmaßnahmen nicht beachten, wie zum Beispiel ausreichend Abstand zu Umstehenden zu halten. Dem wollen wir mit unserem Informationsblatt entgegenwirken“, erklärt Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Das Informationsblatt der Polizei erläutert deshalb, wo Käufer in Deutschland zugelassene Böller erwerben und woran sie diese erkennen können. Denn in Deutschland zugelassene Böller sind, sofern die Gebrauchsanleitung beachtet wird, sicher. Zudem erhalten Feiernde wichtige Tipps zum sicheren Abbrennen von Knallern und erfahren, wo das Zünden
von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt ist.

Ausdrücklich wird in dem Informationsblatt davor gewarnt, Silvesterknaller aus dem Ausland zu kaufen. Diese sind möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland nicht nur verboten, sondern unter Umständen sogar lebensgefährlich. Auch das selber Basteln von Böllern ist nicht nur strafbar, sondern lebensgefährlich. Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen bis hin zum Tod können die Folge sein. Zudem droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Die Tipps der Polizei zum sicheren Nutzen von Feuerwerkskörpern:
‐ Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften wie Supermärkten kaufen. Dort kann man sicher sein, in Deutschland zugelassenes und damit sicheres Feuerwerk zu erhalten.
‐ Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.
‐ Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.
‐ Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.
‐ Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.
‐ Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand, zum Beispiel Klappfüße, vorhanden,
diese unbedingt nutzen.
‐ Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“, zum Beispiel schwere Flaschen, verwenden.
‐ Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper
sein.
‐ Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.
‐ Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser
Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten
Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
- Auch vorhandene, örtliche Verbote und Einschränkungen müssen beachtet werden.

Die Informationesblätter finden Sie aus PDF-Dateien unter diesem Artikel zum Download.