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Neue gesetzliche Regeln für die Ab- und Anmeldung von Stromverträgen bei Umzug

Barsinghausen / Anzeige. Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue Regelungen, die den technischen Ablauf bei der Ab- und Anmeldung der Strombelieferung von Abnahmestellen verändern. Die von der Bundesnetzagentur festgelegten neuen technischen Standards und Fristen sind für Energieversorger und Netzbetreiber verbindlich.

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Kern der Änderung: Der technische Prozess, mit dem der Wechsel zwischen den Stromversorgern abgewickelt wird, muss innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein – und zwar an jedem regulären Werktag. Deshalb spricht man auch vom „24-Stunden-Lieferantenwechsel“. Wichtig: Der „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ betrifft nur den technischen Prozess, rechtliche Änderungen, vor allem der vertraglichen Kündigungsfristen, sind damit nicht verbunden. Das heißt die ordentliche Kündigung des bisherigen Liefervertrages bei einem Umzug und/oder einem Lieferantenwechsel ist auch künftig weiterhin nur unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen möglich. 
Die Neuregelungen bedeuten, dass sowohl der alte als auch der neue Mieter (bei Stromverbrauch während Leerstand auch der Vermieter) künftig darauf achten müssen, den Stromvertrag für die Wohnung rechtzeitig zum tatsächlichen Aus- und Einzugsdatum ab- oder anzumelden. 

Rückwirkende Ab- und Anmeldungen der betroffenen Entnahmestelle durch Energielieferanten beim Netzbetreiber sind nach den neuen Regelungen ausdrücklich ausgeschlossen. 
Energielieferanten werden daher nur noch den gemeldeten Tag als Vertragsende bzw. Vertragsbeginn berücksichtigen. Diese Änderung soll Abrechnungsfehler vermeiden und die Verbrauchszuordnung bei Ein- und Auszügen eindeutig dokumentieren. Wichtig: Die rückwirkende Berücksichtigung von Ein- und Auszügen durch den Energieanbieter ist künftig nicht mehr möglich. Aus diesem Grund ist der bestehende Stromliefervertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist vom Mieter zum Zeitpunkt des Auszuges zu kündigen. Vom neuen Mieter ist zum Zeitpunkt des Einzuges ein neuer Stromliefervertrag mit einem Stromlieferanten seiner Wahl abzuschließen. Nur so ist eine nahtlose Belieferung durch den gewünschten Energielieferanten gewährleistet. Tipp: Um sicherzugehen und späteren Streit zu vermeiden, ist es sinnvoll, bei der Wohnungsübergabe Zählerstände zu dokumentieren. Die Stadtwerke Barsinghausen haben im Kundencenter entsprechende Formular und Merkblätter liegen. 

Abschließend weisen die Stadtwerke Barsinghausen noch darauf hin, durch den neu eingeführten „24 Stunden Lieferantenwechsel“ nicht voreilig neue Verträge an der Haustür abzuschließen. „Der Lieferantenwechsel ist dann ab sofort technisch sofort durchgeführt“ gibt Vertriebsleiter Stefan Küppers zu bedenken. „Bitte fragen Sie vorab bei den Stadtwerken nach Ihren aktuellen Preiskonditionen und lassen Sie sich beraten, was wir Ihnen nach Ihrer Vertragslaufzeit für Preiskonditionen anbieten werden“. Auch wenn der Lieferantenwechsel technisch bereits vollzogen wurde, sind die Kunden trotzdem immer an die vertraglichen Laufzeiten und Preiskonditionen gebunden.  
 

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