Hannover. Am 28. November ist es wieder soweit. Diverse Onlinehändler nehmen auch dieses Jahr wieder am Black Friday teil und locken mit satten Rabatten. Doch nicht nur seriöse Unternehmen nehmen am Black Friday teil. Auch Kriminelle wittern ihre Chance. Worauf Verbraucher bei Ihrer Schnäppchenjagd achten sollten und wie man sich vor Onlinebetrügern schützen kann:
Gerade in der Vorweihnachtszeit gibt es immer wieder Online-Shoppingevents: Cybermonday, Black Friday und andere verlockende Angebote laden zu einer Online-Shoppingtour ein. Für das finden von Geschenken ideal. Jedoch muss man hier als Verbraucher trotzdem vorsichtig sein: Das LKA gibt Tipps, welche Maschen Kriminelle verwenden und wie Sie sich schützen können:
Fakeshops:
Fakeshops sind Onlineshops, die mit besonders günstigen Angeboten werben.
Vorrangig mit Produkten von namenhaften Marken wie Schmuck, Kleidung, Haushaltsgeräte oder andere hochwertige Elektronik. Die Artikelbeschreibung wird vom Original kopiert, sodass es "echt" erscheint. Mittendrin sind aber auch Produkte zu finden, die keine Angebote sind. So wirkt der Shop noch echter.
Was sind die Folgen? Verbraucher erhalten gar keine Ware, Markenfälschungen oder minderwertige Ware. Sie bekommen ihr Geld nicht zurück. Der Rücksendeprozess ist teilweise nicht möglich oder sehr langwierig. Persönlichen Daten und Zahlungsdaten werden für weitere betrügerische Taten gesammelt und später verwendet. Der Zoll kann gefälschte Waren beschlagnahmen. Es kann zu enormen Kosten für Retouren ins Ausland kommen. Zudem geraten persönliche Daten wie Name, Adresse, E-Mail und Zahlungsdaten in Täterhände. Diese können für spätere Betrügereien weiter verkauft und missbraucht werden.
Wie Verbraucher sich schützen können:
Verbraucher sollten sich nicht unter Druck setzen: Angebote mit einem ablaufendem Timer, geringer Stückzahl oder kurzfristiger Lieferzeit verleiten zu einem schnellen Kauf. Häufig werden Websites missbräuchlich übernommen und es wird mit vermeintlichen Super-Schnäppchen geworben. Wenn die URL zum Beispiel auf einen Zahnarzt hindeutet, dann wird es kein seriöses Angebot sein, wenn dort Gartenstühle verkauft werden. Lässt die Webseitenadresse oder der Name vermuten, dass es ein Shop aus Deutschland sein könnte, da z.B. die Domain auf .de oder .berlin endet, prüfen Sie die Seite genau. Es könnte sich neben einem Fakeshop auch um einen Shop aus Asien handeln, bei dem Verbraucher ggf. minderwertige Ware bekommen, die sich nur kompliziert und überteuert zurücksenden lässt.
Ein Blick in das Impressum der Website sollte vorgenommen werden. Bei einem seriösen Händler finden Verbraucher die Handelsregisternummer und Umsatzsteuer-ID. Diese können unter www.handelsregister.de überprüft werden. Bei der Umsatzsteuer-ID kann die aktuelle Gültigkeit unter ust-id-pruefen.de überprüft werden. Hier müssen Verbraucher trotzdem vorsichtig sein, da Täter auch diese Daten von anderen Firmen missbräuchlich verwenden. Sind Gütesiegel vorhanden, dann sollten Gegenprobe beim echten Gütesiegelanbieter gemacht werden.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Verbraucher den Onlinehändler googeln. Dort finden Verbraucher Bewertungen von Kunden, die gute oder nicht gute Erfahrungen mit dem Onlineshop gemacht haben. Auch die Nutzung von bekannten Kartendiensten kann eventuell zeigen, dass vor Ort ein solcher Shop gar nicht existiert. Eine weitere Möglichkeit zum Überprüfen, ob es sich um einen Fakeshop handelt, ist der Fakeshopfinder. Dort können Verbraucher die URL des Onlineshops kontrollieren lassen. Den Fakeshopfinder finden Sie unter dem Link: www.fakeshopfinder.de.
Auch ist immer noch die Rechtschreibung und Grammatik ein Merker, dass mit dem Onlineshop etwas nicht in Ordnung sein könnte. Es könnte darauf hindeuten, dass die Seite mittels schlechter Übersetzung hergestellt wurde und deutet auf einen Mangel an Professionalität hin. Jedoch macht es KI den Tätern heute sehr leicht, nahezu professionelle Shops zu erstellen.
Die Ware ist nur gegen Vorkasse oder Kreditkarte zu erwerben. Zwar werden weitere Zahlungsmöglichkeiten via Icon auf der Website angeboten, diese sind jedoch beim Abwickeln des Kaufes nicht mehr verfügbar. Bei Zahlungen auf sogenannten Marktplatz-Angeboten sollte immer der originale Zahlungsweg der Plattform verwendet werden. Zahlungen außerhalb der Plattform sollten nicht akzeptiert werden.
Wenn Verbraucher eine E-Mail von einem namenhaften Onlineshop erhalten haben, sollte der Absender der E-Mail kontrolliert werden. Häufig wird eine ähnlich klingende Absenderadresse verwendet, wo nur ein Buchstabe verändert wurde. Auf die schnelle bleibt dies oft unerkannt. Besser ist, die bekannte originale Webadresse in den Browser einzugeben.
Weiterführende Informationen
zu Fakeshops finden Verbraucher im Ratgeber Internetkriminalität unter: www.polizei-praevention.de/fakeshops.

