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Zwischenbilanz der Corona-Soforthilfen

Region.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann hat heute eine erste Zwischenbilanz der Corona-Soforthilfen von Bund und Land gezogen: „Wir haben innerhalb von zwölf Tagen rund 48.500 AntrĂ€ge von Unternehmen und SelbstĂ€ndigen in existenzbedrohlichen Situationen bewilligt und insgesamt mehr als 320 Millionen Euro LiquiditĂ€tshilfen aus Landes- und Bundesmitteln zur Auszahlung angewiesen. Das ist eine einmalige Situation und alle sind sich dessen bewusst. Wir mĂŒssen jetzt Existenzen sichern, einen schnellen Neustart nach der Krise und eine wirtschaftliche Erholung ermöglichen. Mein Dank geht auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der NBank unter Hochdruck arbeiten."

Niedersachsen hat die Landesmittel fĂŒr die Soforthilfen bereits von 100 auf 300 Millionen Euro aufgestockt. Das Land war am 24. MĂ€rz als eines der ersten BundeslĂ€nder mit einem eigenen Corona-Soforthilfeprogramm an den Start gegangen. Bei der NBank eingegangen sind zudem rund 4.700 AntrĂ€ge auf einen LiquiditĂ€tskredit mit einer Darlehenssumme von 186 Millionen Euro. Über 800 dieser AntrĂ€ge ĂŒber eine Gesamtsumme von annĂ€hernd 37 Millionen Euro wurden bereits gewĂ€hrt. (Hinweis: Die genannten Antrags- und Bewilligungszahlen beziehen sich auf Stand von heute, 9. April 2020, 13 Uhr).

Minister Althusmann appelliert an alle Antragsteller, die AntrĂ€ge vollstĂ€ndig und genau auszufĂŒllen: „Wir erhalten tĂ€glich Mails von Unternehmerinnen und Unternehmern, die bereits nach wenigen Tagen Geld auf dem Konto hatten. Das ist sehr erfreulich, die NBank arbeitet mit Hochdruck an der Bearbeitung der AntrĂ€ge, damit die dringend benötigten Hilfen auch schnell bei den Menschen ankommen. Aber noch immer ist ein großer Anteil der AntrĂ€ge unvollstĂ€ndig oder fehlerhaft ausgefĂŒllt - das verlĂ€ngert die Bearbeitung." Laut NBank waren zuletzt rund 40.000 AntrĂ€ge unvollstĂ€ndig. Entweder stimmte das Dokumentenformat nicht, Unterlagen fehlten oder Kundenangaben waren unvollstĂ€ndig.

Mit Blick auf die Situation der ĂŒber 2 Millionen SoloselbstĂ€ndigen in Deutschland sagt Althusmann: „Einem Großteil der SoloselbststĂ€ndigen auch in Niedersachsen ist durch die Corona-Pandemie die GeschĂ€ftsgrundlage nahezu weggebrochen. Zwar ist eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher RĂŒcklagen inzwischen bei der Corona-Soforthilfe fĂŒr Kleinstunternehmen und SoloselbstĂ€ndige (Bundesprogramm fĂŒr bis zu zehn BeschĂ€ftigte) nicht mehr notwendig. Vermögen werden nicht auf eine Förderung angerechnet. Allerdings ist die Abdeckung der Lebenshaltungskosten nach Maßgabe des Bundes nicht Bestandteil der Förderung, so dass fĂŒr einen Großteil der SoloselbststĂ€ndigen im Moment nur der Weg in die Grundsicherung bleibt." Viele von ihnen, insbesondere aus dem Kulturbereich, lehnten es allerdings aus ihrem besonderen SelbstverstĂ€ndnis heraus ab, fĂŒr sich Grundsicherung zu beantragen.

Althusmann: „Ich kann das Problem durchaus nachvollziehen. Die Amtschefkonferenz der Wirtschaftsminister hat bereits die Initiative ergriffen. In einem gemeinsamen Schreiben, das gestern an die Bundesministerien fĂŒr Wirtschaft und Finanzen versandt wurde, wird eine Nachbesserung der Förderrichtlinie angeregt. Ich wĂŒrde mich freuen, wenn der Bund an dieser Stelle noch einmal nachbessert wird."

Hintergrund Soforthilfen: Die Richtlinie „Corona-Soforthilfe fĂŒr Kleinstunternehmen und SoloselbstĂ€ndige" setzt die am 31. MĂ€rz veröffentlichte Bundesförderung eins-zu-eins um und richtet sich an SoloselbstĂ€ndige, freiberuflich TĂ€tige und Kleinstunternehmen mit bis zu zehn BeschĂ€ftigten. Diese können in zwei Stufen ZuschĂŒsse von bis zu 9.000 Euro bei Unternehmen mit bis zu fĂŒnf BeschĂ€ftigten bzw. 15.000 Euro fĂŒr Unternehmen mit bis zu zehn BeschĂ€ftigten zur Deckung ihres betrieblichen Defizites erhalten. FĂŒr diese Richtlinie werden Mittel des Bundes eingesetzt.

Die andere Richtlinie „Corona-Soforthilfe fĂŒr Kleinunternehmen" richtet sich an Unternehmen mit elf bis 49 BeschĂ€ftigten. Auch hier erfolgt die Förderung in zwei Stufen, bis 20.000 Euro fĂŒr Unternehmen mit elf bis 30 BeschĂ€ftigten und bis 25.000 Euro fĂŒr Unternehmen mit 31 bis 49 BeschĂ€ftigten. FĂŒr diese Richtlinie werden Mittel des Landes eingesetzt.