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Region fördert Vermietungen an einkommensschwache Haushalte

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Seelze. Die Region Hannover fördert Wiedervermietungen an einkommensschwache oder sozial benachteiligte Haushalte. Eigentümer von Wohnungen können daher bei einer Vermietung zugunsten dieses Personenkreises, zum Beispiel über die Stadt Seelze, Einmalzahlungen von mehreren tausend Euro erhalten..

„Insbesondere wohnungslose Personen oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen mit besonderen Schwierigkeiten am Wohnungsmarkt benötigen diese Unterstützung dringend“, betont Bürgermeister Alexander Masthoff. Da bei immer mehr Wohnungen die sogenannte Belegrechtsbindung endet, sei der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für einkommens-schwache und sozial benachteiligte Haushalte groß. Ganz allein sei es diesen Menschen oft kaum möglich, eine Wohnung zu finden. Deshalb seien sie auf solidarische Hilfe angewiesen, durch die ihnen geeigneter und günstiger Wohnraum zur Verfügung gestellt wird.

Für Vermieter ergäben sich dank der Förderung durch die Region Hannover viele Vorteile, erläutert Karsten Zahn von der Abteilung Soziale Leistungen der Stadt Seelze. So könnten sie für ihre Wohnung bis zu 2,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat der vereinbarten Bindungslaufzeit bekommen, die ihnen nach dem Einzug der Mieter in einer Summe ausgezahlt würden. Zusätzlich sei eine Förderung von bis zu 10.000 Euro für sogenannte Maßnahmen der Wohnraumqualifizierung oder -anpassung – also insbesondere für erforderliche Sanierungen – möglich.

„Außerdem erhalten die Vermieterin oder der Vermieter eine Ausfallgarantie zwischen zwei Mietverhältnissen, die in Höhe der Nettomiete für bis zu drei Monate liegt“, ergänzt Karsten Zahn. Auf Antrag seien überdies bis zu 10.000 Euro Fördergeld für notwendige Instand-setzungsarbeiten während der Bindung möglich.

Die Vermieter räumen der Region Hannover für den geförderten Wohnraum ein Belegungsrecht für einen frei wählbaren Zeitraum zwischen fünf und 30 Jahren ein, das durch die Stadt Seelze ausgeübt wird. „Der geförderte Wohnraum wird dann für die vereinbarte Dauer der Bindung an die Zielgruppe vermietet“, sagt Karsten Zahn. Dabei werde die Einhaltung der Einkommensgrenze des Mieters mit Hilfe eines von der Stadt Seelze ausgestellten Wohnberechtigungsscheins nachgewiesen. Auf der anderen Seite dürfe die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete für die Dauer der Bindung nicht übersteigen.

An einer Förderung Interessierte können sich direkt an Karsten Zahn wenden. Er ist unter Telefon (05137) 828-347 oder per E-Mail an karsten.zahn@stadt-seelze.de erreichbar. Nach Vereinbarung ist auch ein persönlicher Beratungstermin möglich.

Weitere Informationen zu dem Programm der Region Hannover sind zudem im Internet auf der Seite www.hannover.de/wohnraumfoederung sowie auf der Homepage der Stadt Seelze unter www.seelze.de/wohnraumfoerderung verfügbar.