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Offener Brief: „Wildpark-Luft ist virenfeindlich und tut der Seele gut“

Springe/Region. Der Deutsche Wildgehege Verband (DWV), dessen Mitglied auch das Wisentgehege in Springe ist, wendet sich in einem offenen Brief an die niedersächsische Landesregierung. Der Entwurf der neuen Corona-Verordnung des Landes bedeutet nach den monatelangen Schließungen eine wirtschaftliche Katastrophe für die niedersächsischen Wildparks, Tierparks und Zoos. Insbesondere die geplante Testpflicht bei Inzidenzen unter 100 wird zu erheblichen Besucherrückgängen führen. Ein unverständliches Vorhaben, da alle Experten einig sind, dass das Infektionsrisiko draußen, noch dazu mit gut funktionierenden und ständig weiter entwickelten Hygienekonzepten äußerst gering ist..

"Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil,

sehr verehrte Frau Ministerin Behrens,

sehr geehrter Herr Minister Dr. Althusmann,

nach zahlreichen erfolgreichen Dialogen zwischen dem Wirtschaftsministerium und unserem Verband kennen Sie bereits unsere Sorgen und wissen um die wirtschaftliche Lage unserer Tiergärten. Mit dem Inkrafttreten des Bundesinfektionsgesetzes und dessen Umsetzung auf Landesebene ergeben sich nun neue Einschränkungen, die einer Schließung der Tiergärten gleich kämen. Schon die Testpflicht ab einer Inzidenz über 100 ist nicht nur eine wirtschaftliche und organisatorische Herausforderung für den Betrieb, sie führte zu Besucherrückgängen von 70 bis teilweise 90 Prozent der ohnehin schon reglementierten Zutritte in den betroffenen Regionen. Die heute gültige Landesverordnung berücksichtigt die Erkenntnisse der Rechtsprechung des OVG Lüneburg vom 19. März, in der das Infektionsrisiko an frischer Luft ausgeschlossen wird, und sorgte bundesweit ebenso für hohe positive Anerkennung, wie generell die herausragende Kommunikation zwischen der Landesregierung (speziell dem Wirtschaftsministerium) und dem Deutschem Wildgehege-Verband e.V. Parallel zur Öffnung der Tiergärten in den vergangenen Wochen sinken die Inzidenzwerte bundesweit. Das belegt, dass unsere Einrichtungen nicht zu den Infektionsquellen zählen. Im Gegenteil, unsere Einrichtungen tragen zum Wohlbefinden und zum sozialen Ausgleich unserer Gesellschaft bei. Bei Inzidenzen von mehr als 100 wird in unseren Einrichtungen auf den Selbsttest verwiesen. Sofern diese Maßnahme in Tiergärten überhaupt notwendig ist, fördert sie auch die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und erleichtert die Gesundheitskontrolle unbürokratisch, wie es täglich in unseren Schulen praktiziert und von Kultusminister Tonne positiv hervorgehoben wird. Diese Verpflichtung könnte für Tiergärten im Außenbereich sicher noch höher angesetzt werden.

Mit dem uns vorliegenden Entwurf zu niedersächsischen „Lockerungen“ führen sie alle zuvor geführten Gespräche und Erkenntnisse ad absurdum. Wir hoffen sehr auf Ihr Verständnis und bitten im Namen unserer Mitglieder um eine möglichst einheitliche Regelung für den Besuch unserer Tiergärten: - wie bisher keine Testpflicht in Tiergärten bei einer Inzidenz unter 100 - Öffnung der Tiergärten ungeachtet regionaler Inzidenzen solange nicht nachweisbar ist, dass von den Einrichtungen eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht - Beachtung der Abstandsregeln und ggf. Reglementierung der Zutritte nach betrieblichen Hygienekonzepten im Abstimmung mit den zuständigen Behörden - eigenverantwortliche Selbsttestverfahren mit negativem Ergebnis, sofern überhaupt notwendig - Maskenpflicht nur dort, wo erhöhtes Besucheraufkommen zu erwarten ist (z.B. an der Kasse) ggf. durch Sicherheitspersonal zu kontrollieren (Teil der betrieblichen Hygienekonzepte) - Die Reglementierung der Zutritte erfolgt wie bisher über die zur Verfügung stehende Außenfläche der Tiergärten. Mit Dank für Ihre Aufmerksamkeit in der Abstimmung zu Ihrem Entwurf verbleiben wir mit freundlichen Grüßen im Namen des Deutschen Wildgehege-Verbandes e.V."

Eckhard Wiesenthal, 1. Vorsitzender.