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Neues Klimagesetz will beschleunigten Klimaschutz und Klimaneutralität Niedersachsens schon bis 2040

Quelle: pixabay.

Region. Das Landeskabinett hat sich am Mittwoch, 14. Juni, mit der geplanten Änderung des „Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels" (NKlimaG) befasst. Der Gesetzesentwurf soll in der kommenden Woche als Fraktionsgesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden..

Mit dem neuen NKlimaG sollen die klimapolitischen Ziele für Niedersachsen angehoben und die Verringerung der Treibhausgasemissionen beschleunigt werden. Als neue Zielmarken nennt der Entwurf, dass Niedersachsen schon 2040 klimaneutral sein soll, bis 2030 sollen sich die Treibhausgas-Emissionen um 75 Prozent und bis 2035 um 90 Prozent gegenüber 1990 verringern. Das bisherige Klimagesetz sah eine Treibhausgas-Neutralität bis 2045 vor. Die Klimaschutz-Ziele sollen sozialverträglich und unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft erreicht werden. Auch die Klimaziele für die Landesverwaltung sollen angehoben werden; Behörden und Verwaltungen haben eine Vorbildfunktion. Hier soll die Klima-Neutralität schon 2035 erreicht sein. 

Zum Erreichen der ambitionierten Ziele wird vorgeschlagen, das klimapolitische Instrumentarium zu erweitern. Zukünftig soll es für alle wesentlichen Gesetze und Verordnungen des Landes einen verpflichtenden Klimacheck geben. Genehmigungsverfahren für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, den Netzausbau und die Transformation der Wirtschaft zur Klimaneutralität sollen beschleunigt werden. Vorhaben zum Erreichen der Klimaziele sollen von den öffentlichen Stellen vorrangig bearbeitet werden. Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise wie etwa der Deichbau und der Hochwasserschutz sollen künftig von überragendem öffentlichen Interesse sein. Zudem will die Landesregierung einen Klimarat einrichten, der sie bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz berät.

Damit ein rascher Umstieg auf erneuerbare Energien gelingt, sollen mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche bis 2026 als Vorranggebiete für die Windenergienutzung und 0,5 Prozent der Fläche bis 2033 für die Freiflächen-Photovoltaik ausgewiesen werden. Auch sollen zukünftig Vorgaben für die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen bei Freiflächen- bzw. „Agri-PV" gelten.

Die sogenannte „PV-Pflicht" soll ausgeweitet werden. Neben der bestehenden Pflicht für Neubauten soll sie ab 2025 auch für alle grundlegende Dachsanierungen gelten. Die PV-Pflicht soll sehr praxisorientiert umgesetzt werden mit Ausnahmen bei Unwirtschaftlichkeit oder besonderen sozialen Härtefällen.

Um landwirtschaftliche Böden und die Natur zu schonen, soll beim Neubau von Parkplätzen die PV-Pflicht ab 2025 schon ab 25 Stellplätzen (bisher 50) und auch bei der Sanierung von Parkplätzen eingeführt werden. Hierzu soll die niedersächsische Bauordnung in Bezug auf die Nutzung Erneuerbarer Energien geändert werden. Alle Mittel- und Oberzentren sind bereits verpflichtet, bis Ende 2026 einen Wärmeplan zu erstellen. Neue Genehmigungen für den Abbau von Torf sollen nicht mehr erteilt werden, um kohlenstoffspeichernde Böden nachhaltig zu schützen.

Umwelt- und Klimaschutzminister Christian Meyer: „Wie im Koalitionsvertrag festgelegt, soll die Klimaschutzstrategie jetzt weiter entwickelt und beschleunigt werden. Denn die Folgen des

Klimawandels sind schon jeden Tag sichtbar. Wir haben in Niedersachsen bereits eine Erwärmung um 1,7 Grad, Hitzewellen und Dürreperioden häufen sich, auch Extremwetterlagen und Überschwemmungsgefahren nehmen zu. Das alles hat massive ökologische, wirtschaftliche und soziale Folgen. Wir müssen daher beim Klimaschutz schneller werden. Niedersachsen soll damit Vorreiter beim Klimaschutz und der Energiewende in Deutschland werden und das Pariser Klimaziel erfüllen. Der Schwerpunkt liegt bei der Senkung der CO2-Emissionen in allen Sektoren und dem verstärkten Einsatz von Erneuerbaren Energien. Alle gesellschaftlichen Bereiche sind gefordert, ihren Beitrag zu leisten, wobei die Landesbehörden und Verwaltungen mit gutem Bespiel voran gehen müssen."

Wirtschafts- und Bauminister Olaf Lies: „Wir sind die Generation, die die Verantwortung trägt, beim Klimaschutz noch umzusteuern. Und daher müssen wir noch engagierter dieser Verantwortung für die nachfolgenden Generationen nachkommen. Hier liegt jetzt ein sehr ambitionierter Gesetzentwurf vor. Parallel werden wir weiter für Entlastungen angesichts von Inflation und Energiepreisen sorgen, damit wir niemanden überfordern und diese Ziele auch realistisch und leistbar für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft bleiben. Und dazu gehört auch, dass wir unsere Bauordnung weiterentwickeln und etwa die Installation von Wärmepumpen und PV-Anlagen erleichtern. Auch bei der für den Klimaschutz so wichtigen Wärmewende sind wir mit der bestehenden Verpflichtung für eine kommunale Wärmeplanung weiter als die meisten anderen Bundesländer. Die Vorschläge des Bundes für das neue Gebäudeenergiegesetz kommen da gerade jetzt zum richtigen Zeitpunkt. Hier greift jetzt alles ineinander und gibt uns die Chance, nicht nur ein neues Land aufzubauen, sondern Klimaschutzziele realistisch erreichbar und zu einem Erfolgsmodell für unser Land zu machen. Heute ist ein Tag der klimapolitischen Zuversicht."