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Am 3. Dezember war Mateusz M. auf Diebestour im hannoverschen Hauptbahnhof unterwegs. In einer Parfümerie klaute der 21-Jährige Düfte im Wert von mehr als 2 000 Euro. Und weil das so gut und unbemerkt klappte, kehrte er eine Stunde später zurück und langte erneut in die Auslage. Diesmal machte er Beute in Höhe von mehr als 400 Euro. Doch beim zweiten Mal wurde der Mann auf frischer Tat ertappt und festgenommen. Bereits einem Tag später stand er vor dem Richter im Amtsgericht Hannover. Mateusz M. erhielt eine Freiheitstrafe von einem Jahr auf Bewährung.
Fälle wie diese bearbeitet Richterin Gudrun Gundelach. Sie eine von drei Richtern, die am Amtsgericht Hannover für die Schnellverfahren zuständig sind. Im vergangenen Jahr wurde in 507 Fällen im Schnellverfahren das Urteil gesprochen. Es handelt sich dabei um Verfahren, bei denen eine „klare Sachlage und eine einfache Beweisführung“ gegeben und bei denen eine Strafe von maximal einem Jahr zu erwarten ist. „Das betrifft die Kleinkriminalität. Zum Beispiel tägliche Diebstähle, Schwarzfahren mit der Bundesbahn, Zechprellerei, Drogendealer“, sagt Gundelach.
Für das Schnellverfahren gebe es eine hohe Akzeptanz. Die Geschädigten fühlten sich gehört und kämen zu ihrem Recht, Richter und Staatsanwälte könnten sich auf die großen Verfahren konzentrieren und den Angeklagten werde sehr schnell die Konsequenz ihres Handels verdeutlicht. Das Klientel, mit dem es die Schnellrichter zu tun hätten, sei besonders. „In der Regel sind es sehr einfach strukturierte Menschen. Wir müssen klare und verständliche Worte wählen“, sagt Gundelach. Oftmals hätten die Menschen keinerlei Zukunftsperspektiven. „Diese Leute wollen nicht wissen, was in drei Monaten ist. Die wollen wissen, was morgen ist“, erklärt Gundelach. Der Ausländeranteil unter den Schnellverurteilten sei sehr hoch. Osteuropäer, gescheiterte Existenzen, Obdachlose, desolate Lebensumstände, Alkohol- und Drogenprobleme. „Die haben sich 60 Cent für zwei Dosen Bier erbettelt und im Discounter den Rucksack mit geklauten Lebensmitteln vollgestopft“. Aber auch diesen Menschen müsse man die Konsequenzen ihres Tuns klarmachen. „Wir können sie nicht einfach gehen lassen“, sagt Gundelach. Sie habe es häufig mit Wiederholungstätern zu tun. Mit einigen von ihnen werde sie wohl alt, sagt Gundelach.
Damit die Schnellverfahren auch tatsächlich schnell über die Bühne gehen, arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter eng zusammen. Schon die Polizei trifft eine Vorauswahl, welche Fälle für das Schnellgericht geeignet sein könnten. Diese Akten, so Gundelach, liegen etwa ab 9 Uhr morgens bei der Staatsanwaltschaft. Sobald dort die Fälle geprüft wurden, werden die 20 bis 30 Seiten starken Akten dem Schnellrichter überstellt. Das ist meist gegen 12 Uhr der Fall. Dann beginnt die Arbeit von Richterin Gundelach. „Wenn es gut läuft, haben wir eine Vorbereitungszeit von zehn Minuten pro Fall“, sagt Gundelach. Wer sich mit den Formularen gut auskenne und Routine habe, könne die Fälle trotz der kurzen Zeit gut erfassen. Für Berufsanfänger sei die Arbeit nicht geeignet, betont Gundelach. Die Ausländerbehörde sei mit im Boot und sehe täglich die Haftlisten durch, um bei Bedarf reagieren zu können.
Eingeführt wurde das Schnellverfahren am Amtsgericht Hannover zur Expo im Jahr 2000. Damals war die Zahl der Verfahren ähnlich hoch wie im Jahr 2017. Nur 211 Verfahren registrierten die Richter in 2007. Seit 2013 steigt die Zahl der Schnellverfahren stetig an.
Über mangelnde öffentliche Aufmerksamkeit kann sich Richterin Gundelach in den Verfahren nicht beklagen. Zahlreiche Gruppen, Polizisten und Richter in Ausbildung würden die Sitzungen besuchen. „Lebendiger kann ein Verfahren nicht sein. Niemand muss Hold im Fernsehen gucken“, sagt Richterin Gundelach.