Hemmingen.
Ehrenamtliche Rettungshundeführer sollen auf Antrag von der Hundesteuer befreit werden. Das hat der Rat der Stadt Hemmingen im Juni in seiner Sitzung beschlossen. Davon haben bisher nur Sanitäts- und Rettunghunde profitiert, die von anerkannten Sanitäts- und Zivilschutzeinheiten gehalten werden. Die Verwaltung schätzt, dass rund zehn Hemminger von dieser Neuregelung profitieren werden. Die Stadt Hemmingen hat mit der Satzungsänderung einen Verlust von rund 840 Euro im Jahr. Die Satzungsänderung soll am 1. August in Kraft treten.
Damit diese Steuerbefreiung weiterhin gilt, müssen Rettungshundeprüfungen regelmäßig wiederholt werden. Für Hundehalter besteht eine zweijährig wiederkehrende Nachweispflicht.