Hinweis auf die Brut- und Setzzeit und damit einhergehende Leinenpflicht

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Springe. Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung Springe darauf hin, dass seit dem 1. April die allgemeine Brut- und Setzzeit begonnen hat und Hundehalter gemäß § 33 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) ihre Vierbeiner in der freien Landschaft angeleint führen müssen..

Dieser umgangssprachliche „Leinenzwang“ gilt jährlich vom 1. April bis zum 15. Juli. Er gilt sowohl im Wald als auch in der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Landschaftsflächen innerhalb der bebauten Ortsteile liegen. Somit gilt er u.a. auch im Volkspark Springe.

Die Einhaltung wird durch Mitarbeiter der Stadt Springe überwacht und bei Verstößen können Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.