14 Jahre Haft für Ronald C.

Barsinghausen / Hannover.

Das Urteil ist gefallen: Zu 14 Jahren Haft wegen Totschlags wurde der 24-jährige Ronald C. heute vom Landgericht Hannover verurteilt. Er wurde wegen Mordes an der 16-jährigen Anna Lena aus Barsinghausen angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, die 16-jährige Anna Lena T. in der Nacht zum 17. Juni aus niederen Beweggründen getötet zu haben. Laut Anklage soll der 24-Jährige das junge Mädchen am Bahnhof in Barsinghausen getroffen und sie dann zunächst auf ihrem Heimweg begleitet haben. Er soll sie dann ohne erkennbaren Anlass niedergeschlagen und schließlich durch Tritte und Schläge mit einem Ast getötet haben.

Update: 15.27 Uhr

"Das Gericht ist sich sicher, dass der Angeklagte schuldig ist. Auf dem Rasen vor der Schule muss es zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, bei der die 16-Jährige ihr Handy verloren hat. Dort ist der Angeklagte mit weiteren Schlägen vorgegangen, an ihrem Hals wurde ein Schuhabdruck gefunden, die mit denen des 24-Jährigen übereinstimmen. Danach hat er sich einen Ast gesucht, um sie zu töten. Nach seiner Tat hat er den Ast wieder zurückgelegt, ihre Schuhe neben ihr hingestellt und ihre Hände gekreuzt.“
Anna Lena wurde um 13.50 von einem Radfahrer gefunden 14.05 wurde die Polizei alarmiert. Ronald hatte bevor der Vorfall in der Presse veröffentlicht wurde, nach einer Leiche in Barsinghausen gegoogelt.
„Es ist ihr Recht zu schweigen, allerdings sind wir uns mehr als sicher, dass Sie der Täter sind.“ Das Urteil stützt sich auf die gefundene DNA am Ast, der Kleidung der Ermordeten und ihrem Slip. Dass es eine andere Person mit derselben DNA sein könnte, sei zu unwahrscheinlich. Die Turnschuhe, die zum Abdruck am Hals der Jugendlichen passten, waren gewaschen, wie der Richter mitteilte. Es wurde trotzdem DNA von Anna Lena gefunden.

Update: 15.33 Uhr

Auffällig verhielt sich Ronald C. als er gegen 13.55 Uhr am Tattag einen der Zeugen nach einer Frauenleiche in Barsinghausen befragte. "Damit hat er Täterwissen offenbart." Das Motiv bleibt weiterhin unklar. Dennoch wird vom Gericht spekuliert, dass der 24-Jährige damit eine versuchte Vergewaltigung verdecken wollte. Da es sich jedoch nur um Vermutungen handelt, denn an der Leiche wurden keine Verletzungen der Hinweise auf eine Vergewaltigung gefunden, und der Angeklagte zu den Vorwürfen schweigt, kann er nicht wegen Mordes verurteilt werden. Aufgrund der fehlenden Mordmerkmale, handelt es sich in diesem Fall um einen besonders schweren Fall des Totschlags, das bedeutet eine Freiheitsstrafe von 14 bis 15 Jahren.

Update: 15.42 Uhr

Der Richter wendete sich während der Urteilsverkündung auch an die Mutter der Ermordeten: „Es tut mir sehr leid. Ich weiß, Sie haben sich die höchste Strafe gewünscht. Wir haben allerdings keine Anhaltspunkte, dass es sich um eine geplante Tat handelte.“ Die Sicherheitsverwahrung soll auch nach der Freiheitsstrafe bleiben. Danach wird es wieder ein Verfahren geben bei dem geprüft wird, ob er für die Entlassung bereit ist, verkündete der Richter.