Region. Eine Arbeitshilfe für Kommunen zur Ausweisung von Windenergiegebieten in Regionalen Raumordnungsprogrammen hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) jetzt erstellt. Ziel ist es, die Träger der Regionalplanung zu unterstützen und die Ausweisung der Flächen zu erleichtern. Die Arbeitshilfe ist online abrufbar und wird den Trägern der Regionalplanung zeitnah übersandt.
Niedersachsens Raumordnungsministerin Miriam Staudte: „Niedersachsen treibt den Ausbau der Windenergie voran. Damit das gemeinsame Ziel gelingt, müssen in den Landkreisen nun zügig geeignete Flächen ausgewiesen werden. Uns ist bewusst, dass dies die Träger der Kommunalplanung oftmals vor große Herausforderungen stellt. Deshalb unterstützen wir sie mit einer Arbeitshilfe für die Ausweisung von Windenergiegebieten in Regionalen Raumordnungsprogrammen.“ Die Ministerin macht darauf aufmerksam, dass die Träger der Regionalplanung sowie die kommunalen Spitzenverbände und betroffenen Ressorts weiterhin Gelegenheit haben, dem ML weitere Fragen, Anregungen oder Ergänzungswünsche zu schicken. Es handelt sich um ein lebendes Dokument, das laufend angepasst und um weitere Fragen der Kommunen und die dazugehörigen Antworten ergänzt wird.
In der Arbeitshilfe werden die Anforderungen für die Flächenausweisung in den Regionalen Raumordnungsprogrammen beschrieben. Auch ortsspezifische Fragen werden behandelt – etwa, ob eine Flächenausweisung über die kommunale Bauleitplanung angerechnet wird, falls kein regionales Raumordnungsprogramm vorliegt oder die Frage, ob Vorranggebiete für Windenergienutzung mit Höhenbeschränkungen geplant werden können.
Hintergrund: Am 1. Februar ist das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - kurz: WindBG) in Kraft getreten. Danach hat Niedersachsen bis zum 31. Dezember 2027 1,7 Prozent und bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 2,2 Prozent seiner Fläche für Windkraft auszuweisen. Verantwortlich für diese Flächenausweisung sind in Niedersachsen die Träger der Regionalplanung. Ebenfalls am 1. Februar sind Sonderregelungen im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz für Windenergieanlagen an Land in Kraft getreten. Sie führen – unter anderem – neue Regeln ein, die von den Trägern der Regionalplanung bei der Ausweisung der Windenergiegebiete einzuhalten sind. In einem eigenen Windenergie-Beschleunigungs-Gesetz für Niedersachsen sollen die konkreten Flächenanteile, die jede Region mindestens ausweisen muss, rechtsverbindlich festgelegt werden. Ziel der Landesregierung ist es, diese Flächenvorgaben schon bis zum 31. Dezember 2026 umzusetzen.
Die Arbeitshilfe für die Ausweisung von Windenergiegebieten in Regionalen Raumordnungsprogrammen ist ab sofort online abrufbar unter https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/raumordnung_landesplanung/arbeitshilfen/