Springe. Die Stadt informiert über die anstehenden Mäharbeiten des Leineverbandes im Jahr 2026. Der Verband ist gesetzlich für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung zuständig und sorgt für einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss sowie die ökologische Entwicklung der Gewässer.
Anzeige
Anzeige
Die Mäharbeiten an Böschungen und Randstreifen erfolgen ein- bis zweimal jährlich – möglichst schonend und nur im notwendigen Umfang. Dabei bleiben bewusst Teilbereiche als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten (sogenannter „Entenstreifen“).
Arbeiten vor dem 15. Juli werden in der Regel vermieden, sind jedoch nach vorheriger Kontrolle auf Brutstätten zulässig. Das Mähgut bleibt teilweise einige Tage liegen, um Insekten zu schützen.
Der Leineverband bittet um Verständnis für diese notwendigen Maßnahmen.
Anzeige
Anzeige

