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Führerschein aus Saudi Arabien muss umgeschrieben werden

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Springe. Am Donnerstag, 13. August, führen Beamte des Polizeikommissariats Springe an der Grundschule Hinter der Burg in Springe eine Schulwegüberwachung durch.

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In diesem Rahmen fällt den Beamten um 07.45 Uhr ein grauer Mercedes auf, in welchem sich auf der Rückbank ein Grundschüler befunden hat, der seinen Ranzen auf dem Rücken hat und dem weder ein Sicherheitsgurt angelegt, noch in einem Kindersitz gesichert worden ist.
Im Rahmen der anschließenden Verkehrskontrolle stellen die Beamten der Polizei Springe fest, dass der Fahrzeugführer lediglich im Besitz einer Fahrerlaubnis aus Saudi Arabien ist. Da dieser bereits seit über 6 Monaten seinen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik begründet hat, hätte er diese umschreiben müssen.
Durch die Polizei wird ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet. Dem Fahrzeugführer wird die Weit erfahrt untersagt.
In diesem Zusammenhang wird durch die Polizei erneut darauf hingewiesen, dass die Fahrzeugführer dafür verantwortlich sind, dass Kinder während der Fahrt ordnungsgemäß gesichert werden. Schulranzen müssen während der Fahrt vomRücken abgenommen werden, der Sicherheitsgurt muss angelegt werden und es ist ein geeigneter Kindersitz zu verwenden.

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