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Versäumnis wird zum Fallstrick für geplanten Neubau

Springe.

Einkaufzentrum Osttangente bleibt unberührt, das ALDI- Bauvorhaben ist vom Tisch. Der Discounter hatte seine Bauvoranfrage zur Erweiterung der Geschäftsräume rechtmäßig eingereicht, von der Region kontrollieren und genehmigen lassen. Dann kam die Ernüchterung, das Bundesverwaltungsgericht stoppte die Neubaupläne in Springe. Begründung: Verstoß gegen das in Niedersachsen geltende Regionale Raumordnungsprogramm (RROP). Dieses legt die regional geplanten Entwicklungen fest und schiebt bei geplanten Bauvorhaben wie an der Osttangente den richterlichen Riegel vor. Bestehende Standorte dürften, wie in Springe, nicht mehr erweitert werden. Ausnahmeregelungen für räumliche Expansionen gibt es zwar in Nordrhein Westfalen, wo eine Ergänzung im RROP die Weiterentwicklung der Einkaufsparadiese auf der grünen Wiese zulässt, eine solche Nachbesserung der Raumordnung fehlt jedoch für Niedersachen. Ein Versäumnis, das noch manche Bauvorhaben stoppen wird. Der Planung Umwelt Grünflächen Ausschuss (PUGA) der Stadt Springe stimmte jetzt dem Beschluss, einen neuen Bebauungsplan ohne Erweiterungsmöglichkeiten für die Osttangente voranzutreiben, geschlossen zu. Diese Entscheidung diene der Konfliktlösung mit der Raumordnung, um den drohenden Klageweg gegen das Bundesverwaltungsgericht zu vermeiden. „Über dem Bundesverwaltungsgericht in nur noch der blaue Himmel“, so Susan Demelius, Leiterin Stadtplanung in Springe.