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Springer halten Ruhezeiten nicht ein

Springe.

Dem Fachdienst für Ordnung und Verkehr der Stadt Springe liegen in letzter Zeit wiederholt Beschwerden von Bürgern vor, die sich über die Nichteinhaltung von Ruhezeiten beklagen.

Insbesondere während der Mittagszeit, in den Abendstunden und an Sonn- und Feiertagen werden von einigen Bürgern der Stadt geräuschintensive Arbeiten und Tätigkeiten verrichtet, die eine Lärmbelästigung darstellen. Gemäß der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Springe vom 17. Dezember 2009 (SOVO) sind folgende Ruhezeiten einzuhalten:

1. die Mittagsruhe an Werktagen (einschließlich samstags) von 13 Uhr bis 15 Uhr

2. die Abendruhe an Werktagen (einschließlich samstags) von 19 Uhr bis 22 Uhr

3. die Nachtruhe täglich von 22 Uhr bis 7 Uhr

4. an Sonn- und Feiertagen von 7 Uhr bis 22 Uhr

Während der Ruhezeiten ist es verboten, geräuschintensive Arbeiten oder Tätigkeiten zu verrichten oder motorbetriebene Werkzeuge, Geräte oder Gartengeräte zu benutzen. Hierzu zählen auch Rasenmähen, Heimwerkertätigkeiten und andere geräuschintensive Tätigkeiten am Haus oder Auto. Eine weitere Einschränkung gemäß der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29. August 2002, gilt für Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler. Diese Maschinen dürfen an Werktagen auch in der Zeit von 7 Uhr bis 9 Uhr, von 13 Uhr bis 15 Uhr und von 17 Uhr bis 20 Uhr nicht betrieben werden, es sei denn, dass die Geräte und Maschinen mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind.

Weiterhin gelten die Ruhezeiten nicht für landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe, soweit die Arbeiten zu diesen Zeiten allgemein üblich und erforderlich sind. Darüber hinaus hat sich jeder so zu verhalten, dass andere nicht durch Geräusche erheblich und mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt werden.

Insbesondere ist es verboten, Stereoanlagen, Radios oder Fernsehgeräte lautstark zu betreiben, wenn dadurch unbeteiligte Personen übermäßig belästigt werden können. Die Stadt Springe weist daraufhin, dass die Nichteinhaltung der genannten Ruhezeiten einen Verstoß gegen die SOVO darstellt, der bei einer Anzeige im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit einem Bußgeld geahndet wird.

Die Stadt Springe bittet daher alle Bürger, die vorgegebenen Ruhezeiten einzuhalten.