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OHG: Heizungsschaden ist repariert

Springe.

Die Mitarbeiter der Stadt Springe wurden am vergangenen Freitag gegen 10 Uhr durch den Hausmeister über den festgestellten Schaden durch einen Wasserrohrbruch informiert. Um den regulären Schulbetrieb sicherstellen zu können, wurde die Reparatur der Schadstelle umgehend veranlasst und heute durchgeführt.

Sämtliche notwendige Maßnahmen erfolgten seit Freitag in enger Abstimmung mit der Schulleitung, sodass der Schulbetrieb für die Jahrgänge 11 und 12 durchgehend aufrecht erhalten werden konnte.Nach direkter Begutachtung der betroffenen Räumlichkeiten (Eingangsbereich Pausenhalle / Verbindungsgang J-Trakt) wurde festgestellt, dass warmes/heißes Wasser aus einigen Deckenlampen im Bereich der Deckenausschnitte auslief. Als Sofortmaßnahme wurde der Bereich durch die Hausmeister abgesperrt. Eine Elektro- und Sanitärfirma sowie die Stadtwerke wurden umgehend informiert. Da die Situation im Vorfeld nur schwer einzuschätzen war, wurde zur Gefahrabwehr zusätzlich die Feuerwehr benachrichtigt.
Nach dem partiellem Öffnen der Trockenbaudecke durch den Installationsbetrieb wurde die schadhafte Heizungsleitung (DN 80) lokalisiert. Der defekte Heizungsstrang wurde daraufhin stillgelegt um den Heizbetrieb für die restlichen Gebäudetrakte wieder in Betrieb nehmen zu können. Zur genauen Schadenseingrenzung und Beurteilung weiterer Schäden und Zustand der Rohrleitungen wurde bereits am 27.10.2018 die Abhangdecke einschl. Rohrisolierung im betroffenen Bereich zurückgebaut.
Die Überwachung der wieder in Betrieb genommenen Heizungsanlage erfolgte am Wochenende in ständigem Kontakt zwischen dem Hausmeister und der Stadtverwaltung.
Nach erster Einschätzung handelt es sich hierbei lediglich um einen lokalen Schaden, da keine weiteren Auffälligkeiten oder sichtbaren Schäden erkennbar sind. Als Schadensursache kann die ungewollte Druckerhöhung in der Heizungsanlage nahezu ausgeschlossen, sondern lediglich als Beschleuniger
angesehen werden, da sowohl im Schadensbereich als auch an der darüber befindlichen Trinkwasserleitung eine Vorschädigung (Korrosion) durch augenscheinlich äußere Feuchtigkeitseinwirkung erkennbar war. Dies könnte ursächlich durch eine Leckage an der Trinkwasserleitung oder dem Heizungsrohr entstanden sein.
Der festgestellte Schaden wurde der Gebäudeversicherung gemeldet.