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400 Flüchtlinge sollen im ehemaligen Krankenhaus unterkommen

Archivbild.

Springe. In einer der letzten Landespressekonferenz wurde bekanntgegeben, dass das Land rund 5.000 weitere Plätze für Flüchtlinge im ersten Halbjahr schaffen will. Aktuell werden diverse Objekte geprüft, ob sie als Notunterkünfte nutzbar sind. In Springe steht das ehemalige Krankenhaus als Unterkunft für bis zu 400 Personen im Fokus. .

„Durch das Land Niedersachsen (Innenministerium, Landesaufnahmebehörde) wurde ich über die Überlegungen informiert. Noch sind die Verträge mit der Klinikum Region Hannover GmbH nach meiner Kenntnis nicht unterschrieben“, erklärt Bürgermeister Christian Springfeld auf Nachfrage. Sobald genauere Details bekannt sind und feststehen, soll es eine öffentliche Informationsveranstaltung zu allen Fragen geben.

„Ich bin froh, dass das Gebäude nicht leer steht und so zumindest sinnvoll genutzt wird. Wenn wir dadurch darüber hinaus die Belegung von Turnhallen in Springe verhindern können, dann ist das eine gute Sache“, so der Bürgermeister zu der Nutzung der leerstehenden Immobilie, „Vielleicht gewinnen wir so auch etwas Zeit, um eine langfristige Perspektive für die Nachnutzung zu entwickeln.“ Bisher gebe es da seitens der KRH GmbH als Eigentümer und der Region Hannover als Genehmigungsbehörde noch wenig Konkretes. „Insbesondere zum Thema Waldabstand.“

„Da es sich nach meinem Kenntnisstand „nur“ um eine Erstaufnahmeeinrichtung handelt, stellen sich Integrationsfragen bezüglich des dort untergebrachten Personenkreises weit weniger als bei einer längerfristigen Unterbringung. Die Belastung für die Stadt dürfte sich daher im Rahmen halten“, so Springfeld weiter, „Womöglich wird es beispielsweise auch eine eigene Kita auf dem Gelände geben.“ Solche Details klärt jedoch die Landesaufnahmebehörde und steht derzeit noch nicht fest.

Neben Springe werden auch Liegenschaften in Bad Sachsa (Landkreis Göttingen), Cuxhaven, Bad Bodenteich (Landkreis Uelzen) und Fürstenau (Landkreis Osnabrück) geschaffen. Weitere Unterkünfte werden auf ihre Eignung geprüft. Bei den Planungen handelt es sich ausschließlich um die Schaffung von Notunterkünften. Haben sich bei der Prüfung Objekte als geeignet herausgestellt, werden die Kommunen beteiligt.