Barsinghausen. Der Rat der Stadt Barsinghausen hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 eine Anpassung der Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst beschlossen. Die neuen Gebührensätze gelten seit dem 1. Januar 2026 und betreffen alle Grundstückseigentümer im Stadtgebiet, teilt die Stadtverwaltung mit.
Im Bereich der Straßenreinigung kommt es zu einer Gebührenerhöhungen. In der Reinigungsklasse I steigt die Gebühr von bislang 1,69 Euro auf 2,49 Euro je Meter Berechnungsfaktor. In der Reinigungsklasse II erhöht sich der Satz von 13,81 Euro auf 20,33 Euro je Meter Berechnungsfaktor. Grundlage für die Anpassung ist die aktuelle Gebührenkalkulation der Stadt.
Überdeckung beim Winterdienst
Für den Winterdienst ergeben sich hingegen keine zusätzlichen Kosten. Aufgrund einer hohen Überdeckung aus den Vorjahren wurde für die Winterdienstklassen I und II ein Gebührensatz von 0,00 Euro ermittelt. Eine Überdeckung entsteht, wenn die eingenommenen Gebühren die tatsächlich angefallenen Kosten übersteigen. Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, diese Überdeckung in der nächsten Gebührenkalkulation zu berücksichtigen.
Widerspruchsverfahren entfällt künftig
Eine weitere Änderung betrifft das bisherige Widerspruchsverfahren. Dieses wurde aus der Satzung zur Straßenreinigung gestrichen. Das Verfahren war ursprünglich freiwillig eingeführt worden, um bei der Umstellung der Abrechnung von Frontmetern auf Quadratmeter eine unkomplizierte Klärung zu ermöglichen. Da ein solches Widerspruchsverfahren nach dem Niedersächsischen Justizgesetz nicht vorgesehen ist, entfällt diese Regelung nun.
Bereits eingegangene Widersprüche werden jedoch weiterhin geprüft und abschließend bearbeitet. Das teilte Mark Tomaske, Leiter der Bauverwaltung, mit.
Neuer Rechtsweg bei Einwendungen
Ab dem Jahr 2026 gilt: Gegen Gebührenbescheide zur Straßenreinigung und zum Winterdienst können Einwendungen direkt beim Verwaltungsgericht geltend gemacht werden. Ein vorheriger Widerspruch ist nicht mehr möglich. Entsprechende Hinweise finden sich auf der Rückseite der jeweiligen Bescheide.
Hinweise zu Gebührenbescheiden
Die Stadt Barsinghausen weist darauf hin, dass Bescheide zur Winterdienstgebühr auch dann versendet werden, wenn der festgesetzte Betrag 0,00 Euro beträgt. Dies betrifft sowohl kombinierte Bescheide mit der Grundsteuer als auch einzelne Bescheide. Der Versand ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der formellen Festsetzung der Gebühr – es handelt sich hierbei nicht um einen Fehler.
Bei Fragen zur Einstufung von Grundstücken im Bereich der Straßenreinigung oder des Winterdienstes können sich Eigentümerinnen und Eigentümer per E-Mail an strassenreinigung@stadt-barsinghausen.de wenden.

