Hannover/Barsinghausen. In Hannover hat heute der Prozess im Mordfall in Barsinghausen vor dem Landgericht Hannover begonnen. Am 23. März dieses Jahres soll der 49-jährige Angeklagte seine Ehefrau mit einem Hammer getötet haben. Anschließend soll er, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, auch seine damals 13-jährige Tochter angegriffen und lebensgefährlich verletzt haben, um die Tat zu verschleiern.
Zum Auftakt verlas die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift und schilderte dabei die Ereignisse der Tatnacht. Der 1977 in Afghanistan geborene Angeklagte erhielt für die Verhandlung einen Dolmetscher.
Ehefrau im Schlaf angegriffen
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte am 23. März seine schlafende Ehefrau im gemeinsamen Haus in der Rehrbrinkstraße in Barsinghausen mit mehreren Hammerschlägen auf den Kopf getötet haben. Dabei soll er ihre Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt haben. Als mögliches Motiv nennt die Anklageschrift ein vermeintlich verletztes Ehrgefühl des Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft ging auch auf die Vorgeschichte der Familie ein. Zwischen dem Ehepaar soll es in der Vergangenheit mehrfach zu Streitigkeiten gekommen sein. Der Angeklagte soll seine Ehefrau über Jahre hinweg verbal angegriffen und ihr zahlreiche Verbote gemacht haben. Es sei auch regelmäßig zu Schlägen gekommen.
So soll er ihr unter anderem verboten haben, Freunde zu treffen oder abends das Haus zu verlassen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe er seine Ehefrau wie sein Eigentum behandelt und deshalb geglaubt, sein Verhalten und seine Taten seien gerechtfertigt. Im Falle einer Trennung soll er seiner Frau wiederholt Gewalt gegen sie und die Familie angedroht haben.
Streit um einen Besuch der Kinder
Laut Anklageschrift kam es am 21. März zu einem Streit, weil der Angeklagte seiner Frau verboten haben soll, die Kinder bei einem Besuch bei deren Tante mitzunehmen. Gleichzeitig habe er die Kinder zu einem Besuch bei einem Freund mitnehmen wollen. Die Kinder sollen dies jedoch abgelehnt haben.
Aus verletztem Ehrgefühl, so die Staatsanwaltschaft, soll es in der Nacht zum 23. März schließlich zu der Tat gekommen sein.
Die 38-jährige Mutter soll sich gemeinsam mit ihrer zweijährigen Tochter schlafen gelegt haben. Auch die sechsjährige Tochter schlief in dem Zimmer. Als diese eingeschlafen waren, soll der Angeklagte mit einer Taschenlampe seines Handys und einem Hammer in das Zimmer gegangen sein. Zu seiner erwachenden sechsjährigen Tochter soll er gesagt haben: „Schau weg.“
Anschließend soll er mindestens fünfmal mit dem Hammer auf den Kopf seiner schlafenden Ehefrau eingeschlagen haben. Nach dem ersten Schlag soll die 38-Jährige zunächst erwacht sein und es kam zu einer Abwerhaltung. Dabei soll der Angeklagte ihr auch einen Finger abgeschlagen haben.
Durch die Schläge wurden der Schädel und das Gehirn der Frau schwer verletzt. Sie soll noch am Tatort an den Folgen der Verletzungen und des hohen Blutverlusts gestorben sein.
Sohn schöpfte Verdacht
Nach der Tat soll der Angeklagte in das Zimmer seines 15-jährigen Sohnes gegangen sein und ihm ungefragt erzählt haben, er habe schlecht geträumt. Anschließend soll er ins Erdgeschoss zurückgegangen sein und eine Flasche Whiskey getrunken haben. Bei späteren Ermittlungen noch in der Tatnacht wurde gegen 3.30 Uhr ein Blutalkoholwert von 2,58 Promille festgestellt. Der Sohn soll seinem Vater die Geschichte nicht geglaubt und sich Sorgen um seine Mutter gemacht haben. Als er im Schlafzimmer nach ihr sehen wollte, soll sein Vater ihn jedoch zurück ins Kinderzimmer geschickt haben.
Gegen 1.50 Uhr soll der Sohn seiner damals 13-jährigen Schwester per WhatsApp geschrieben und ihr seine Befürchtungen mitgeteilt haben. Als die Tochter nach ihrer Mutter sehen wollte und das Schlafzimmer betrat, soll der Angeklagte sie laut Staatsanwaltschaft heimtückisch angegriffen haben. Ziel sei es gewesen, die zuvor begangene Tat zu verschleiern. Die 13-Jährige erlitt den Vorwürfen zufolge schwere Verletzungen durch ein Cuttermesser am Hals sowie Kopfverletzungen durch einen Hammer.
Der Sohn soll seinem Vater daraufhin den Hammer abgenommen haben. Anschließend soll er sich gemeinsam mit seiner lebensgefährlich verletzten Schwester im Schlafzimmer bei der Mutter eingeschlossen und den Notruf gewählt haben.
Der Gesundheitszustand der 13-Jährigen soll inzwischen stabil sein.
Angeklagter äußert sich nur kurz
Der Angeklagte, der derzeit in der JVA sitzt, erklärte zu Prozessbeginn, dass er verwitwet sei. Er habe erst später erfahren, dass seine Frau ermordet worde sei. Bereits im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei soll er angegeben haben, sich nicht an die Tat erinnern zu können. Am ersten Prozesstag äußerte sich der Angeklagte zunächst nicht weiter. Nach Angaben seines Verteidigers wolle er sich jedoch später den Fragen des Gerichts stellen.
Die Richterin möchte die Kinder nicht persönlich als Zeugen vor Gericht laden. Stattdessen sollen in den kommenden Prozesstagen die bereits aufgezeichneten richterlichen Vernehmungen der Kinder per Video vorgeführt werden. Damit endete der erste Prozesstag.
Der nächste Verhandlungstermin ist für den 9. Oktober angesetzt. Weitere Termine sind im Oktober und bis Mitte November geplant.

