-Anzeige- Die Gemeinde Wennigsen bittet Grundstückseigentümer, die Zählerstände ihrer Hauptwasserzähler und Zwischenzähler für Absetz- und Brauchwasser rechtzeitig zu übermitteln. Die Angaben werden für die Abrechnung der Abwasserbeseitigungsgebühren und die Erstellung der Abgabenbescheide benötigt. Die Frist endet am 4. Dezember 2026.
Anfang November erhalten die Grundstückseigentümer Ablesekarten für sämtliche Haupt- und Zwischenzähler. Die eingetragenen Zählerstände können an die Gemeinde zurückgemeldet werden. Alternativ ist eine Online-Selbstablesung unter www.wennigsen.de/wasserablesen möglich.
Die Zählerstände müssen spätestens am 4. Dezember 2026 bei der Gemeinde vorliegen. Nach Ablauf der Frist können keine Zählerstände mehr berücksichtigt werden. In diesem Fall erfolgt eine Schätzung gemäß der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Gemeinde Wennigsen.
Wer bis zum 12. November noch keine Ablesekarte erhalten hat, kann den Zählerstand ebenfalls online melden oder sich per E-Mail an steuern(at)wennigsen.de wenden. Telefonisch ist die Gemeinde unter 05103 7007-33 oder 05103 7007-34 erreichbar.

