Wennigsen. Die Gemeinde Wennigsen weist auf die jährliche Leinenpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft hin. Grundlage ist das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung.
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In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli dürfen Hunde im Wald sowie in der Feldmark nur angeleint geführt werden. Die Regelung gilt während der sensiblen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vieler Wildtiere.
Von der Leinenpflicht ausgenommen sind Hunde, die im Rahmen der Jagd eingesetzt werden, sowie Rettungs-, Hüte- und Diensthunde von Polizei, Zoll oder anderen Behörden. Auch ausgebildete Blindenführhunde sind von der Regelung befreit.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Leinenpflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Diese können mit einem Bußgeld geahndet werden.
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