Hannover. Das Landgericht Hannover hat am heutigen Freitag einen Mann (39) wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen und Besitzes kinderpornografischer Inhalte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. HAZ und NDR hatten zuerst über den Fall berichtet.
Ursprünglich war der Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Da er angegeben hatte, er sei davon ausgegangen, das Mädchen sei 15 Jahre, wurde der Tatvorwurf im Laufe des Verfahrens auf sexuellen Missbrauch einer Jugendlichen geändert. Tatsächlich war die Jugendliche laut Anklage erst zwölf Jahre alt. Ein sicherer Nachweis, dass der Mann das tatsächliche Alter des Mädchens kannte, ließ sich laut Gericht nicht erbringen, heißt es in den Medienberichten. Zudem gebe es keine belastbaren Beweise für eine Vergewaltigung. Dass der Angeklagte dem Mädchen Zigaretten als Gegenleistung angeboten hatte, wertete das Gericht als Annäherung an den Bereich der Prostitution.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der 39-Jährige vor drei Jahren über den Messenger-Dienst Snapchat mit dem Mädchen verabredet und es mit dem Versprechen mehrerer Schachteln Zigaretten zu einem nächtlichen Treffen auf einem Spielplatz in Barsinghausen bewegt. Dort missbrauchte er das Kind.
„Mit einem blauen Auge davongekommen"
Die vorsitzende Richterin bezeichnete Medienberichten nach das Urteil als milde: Der Verurteilte sei „mit einem blauen Auge" davongekommen. Auch die Nebenklagevertreterin sagte dem 39-Jährigen ins Gesicht: „Sie hatten Glück." Die Staatsanwältin sprach von einer bitteren Entscheidung – es stehe Aussage gegen Aussage, ein Nachweis, dass der Mann das kindliche Alter billigend in Kauf genommen habe, sei nicht zu führen gewesen.
In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Verurteilte für die Tat und erklärte, er habe daraus gelernt.
Schwere Folgen für das Mädchen
Die Richterin schilderte die Folgen für das Opfer: Das Mädchen leide seit der Tat unter depressiven Phasen, habe kaum Interesse an sozialen Kontakten und könne nicht regelmäßig zur Schule gehen. Auch Suizidversuche habe es hinter sich. Allerdings habe das Mädchen laut Richterin schon vor der Tat mit psychischen Belastungen zu kämpfen gehabt.

