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Kommunaler Finanzausgleich: Ronnenberg erhält über 2 Millionen

Ronnenberger Rathaus.

Hannover/Ronnenberg. Das Land Niedersachsen unterstützt im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs 32 Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Für diese Kommunen sind im laufenden Antragsverfahren Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 70,1 Mio. Euro vorgesehen. Dabei handelt es sich um sogenannte Bedarfszuweisungen. Ronnenberg erhält 2.310.000 Euro.

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Diese Bedarfszuweisungen dienen den Kommunen zur Deckung aufgelaufener Fehlbeträge aus den Vorjahren in ihren kommunalen Haushalten. Ein solcher Fehlbetrag entsteht immer dann, wenn die Erträge eines Haushaltsjahres nicht ausreichen, um die Aufwendungen einer Kommune zu decken. Durch die vorgesehenen Bedarfszuweisungen werden diese aufgelaufenen Fehlbeträge vermindert und die Liquidität verbessert.

„Im Jahr 2024 war die Haushaltslage in den Kommunen herausfordernd. Besonders finanzschwache Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise waren gefordert, da hier vor dem Hintergrund hoher Kostensteigerungen vermehrt Liquiditätskredite in Anspruch genommen werden mussten, um die notwendigen, meist pflichtigen Ausgaben zu finanzieren. Mit den nun bewilligten Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage unterstützt das Land Niedersachsen besonders finanzschwache Kommunen, um ihnen ihren finanziellen Handlungsspielraum zu erhalten. Das ist angesichts der weiterhin hohen Anforderungen und Herausforderungen, die Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise bewältigen müssen, von besonderer Bedeutung“, so die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens.

Die 32 begünstigten Kommunen weisen eine vergleichsweise geringe Steuereinnahmekraft auf und sind zeitgleich vergleichsweise hoch mit Fehlbeträgen belastet.

Die Höhe der einzelnen Zuweisungen beläuft sich auf Beträge zwischen 180.000 Euro für die Gemeinde Lamspringe im Landkreis Hildesheim und jeweils 7,5 Mio. Euro für die Städte Salzgitter und Wilhelmshaven sowie den Landkreis Holzminden.

Insgesamt hatten 77 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2025 Bedarfszuweisungen beantragt.

Die 45 nicht berücksichtigten Kommunen weisen im Gegenzug dazu allesamt eine überdurchschnittliche Steuereinnahmekraft in ihrer Vergleichsgruppe auf, haben lediglich geringe Fehlbeträge oder können ihre Fehlbeträge noch aus der Überschussrücklage ausgleichen.

Vor dem Hintergrund der insgesamt angespannten Haushaltslage mit stark anwachsenden Defiziten, kann mit den bewilligten Zuweisungen jeweils ein Anteil in Höhe von rund 10 Prozent des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt werden. Die Abdeckungsquote hat sich damit im Vergleich zu den Vorjahresverfahren in etwa halbiert.

Darüber hinaus besteht keine weitere Verwendungsmöglichkeit der Bedarfszuweisungen, weshalb es durch die Zuweisungen zu keinen sichtbaren Veränderungen in den Kommunen kommen wird.

Hintergrund:

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Antrag besonders finanzschwachen und überdurchschnittlich hoch verschuldete Kommunen gewährt, damit diese ihre Finanzkraft stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Gebietskörperschaften im Wesentlichen um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen erhalten ausschließlich Kommunen, die ihre Bereitschaft, ihre Haushalte eigenständig zu konsolidieren, in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.

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