Hannover. Ab Montag, 13. Oktober 2025, macht das Jobcenter Region Hannover öffentliche Zustellungen im Internet bekannt. Das geschieht über öffentliche Bekanntmachung unter www.jobcenter-region-hannover.de/zustellung.
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Eine öffentliche Zustellung ist erforderlich, wenn ein Empfänger anders nicht erreicht werden kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Aufenthaltsort unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter nicht möglich ist. Dann fordert das Jobcenter den Empfänger über eine öffentliche Bekanntmachung im Internet auf, das entsprechende Schriftstück im zuständigen Standort abzuholen.
Zwei Wochen nach der Veröffentlichung wird die Benachrichtigung gelöscht. Das Schriftstück gilt dann rechtlich als zugestellt.
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