Hannover. Der Bundesrat hat am Freitag, 27. März, abschließend über den Gesetzentwurf „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ entschieden. Mit dem neuen Gesetz können Kommunen künftig auch Ferienprogramme der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe offiziell zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung heranziehen. Damit können bewährte Strukturen vor Ort besser genutzt und rechtssicher in die Ganztagsbetreuung während der Ferienzeiten eingebunden werden.
Zur Erinnerung: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab kommendem Schuljahr gilt auch in den Schulferien. Nach bisheriger Rechtslage konnten jedoch nur Betreuungsangebote dabei berücksichtigt werden, die direkt in der Verantwortung von Schulen organisiert werden oder als anerkannte Betreuungseinrichtungen mit Betriebserlaubnis (Hort) offiziell genehmigt sind. Viele etablierte Ferienangebote vor Ort konnten nicht als rechtsanspruchserfüllend anerkannt werden. Dazu zählen etwa Ferienpass-Aktionen, kreative Workshops, Ausflüge oder betreute Ferienfreizeiten.
Mit dem von Niedersachsen über eine Bundesratsinitiative angestoßenen Gesetzentwurf entspannt sich diese Situation nun deutlich: Kommunen können künftig auch die bestehenden Ferienprogramme der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe offiziell zur Erfüllung des Rechtsanspruchs heranziehen.
Niedersachsens Staatssekretär Stephan Ertner betont: „Es ist ein großer Erfolg für Niedersachsen, dass die Bundesregierung unsere Bundesratsinitiative mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien umgesetzt hat. Heute hat der Bundesrat abschließend den Weg dafür freigemacht. Damit haben die Kommunen und Jugendhilfeträger Planungssicherheit. Viele gut funktionierende Ferienprogramme hätten nach bisheriger Rechtslage nicht als rechtsanspruchserfüllend anerkannt werden können – obwohl sie sich vor Ort längst bewährt hatten. Die jetzt angepassten Regeln untermauern den Rechtsanspruch auf Ganztag, entlasten die Kommunen, sind eine klare Anerkennung für das große professionelle Engagement der Anbieter von Ferienaktionen und geben vor allem Familien ab dem Schuljahr 2026/27 die Sicherheit, auf gute Ferienbetreuung zählen zu können.“
Hintergrund:
Ab dem Schuljahr 2026/27 haben bundesweit alle Kinder ab der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Betreuung; in den Folgejahren wird der Anspruch jahrgangsweise auf die Jahrgänge zwei bis vier ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt der Anspruch für alle Kinder im Grundschulalter. Der Rechtsanspruch ist in § 24 Abs. 4 SGB VIII verankert und umfasst fünf Werktage pro Woche im Umfang von acht Stunden täglich.

