Hannover. Am gestrigen Montag begann der öffentliche Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“). Obwohl eine große Mehrheit der Bevölkerung verantwortungsvoll mit Feuerwerkskörpern umgeht, kommt es immer wieder zu vermeidbaren Unfällen und Bränden.
Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi warnt daher vor dem Gebrauch von nicht zugelassenem Feuerwerk: „Viele Menschen blicken voller Vorfreude auf den Silvesterabend. Damit auch alle gut und vor allem sicher ins neue Jahr kommen, appelliere ich eindringlich, nur Feuerwerk zu nutzen, das über eine Registriernummer sowie das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle verfügt. Mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern kann man nicht nur sich selbst, sondern auch andere gefährden. Außerdem drohen bei Kontrollen erhebliche Strafen. Grundsätzlich gilt: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie Kirchen in der Silvesternacht ist verboten.“
Im öffentlichen Verkauf werden zu Silvester zwei Kategorien von Feuerwerk angeboten. Zur Kategorie F1, Kleinstfeuerwerke, gehören zum Beispiel Wunderkerzen oder Knallerbsen. Feuerwerkskörper, die unter freiem Himmel gezündet werden, wie zum Beispiel Böller und Raketen, gehören zur Kategorie F2 und dürfen nur an volljährige Personen verkauft werden.
Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 sind dem professionellen Gebrauch vorbehalten und werden an Silvester nicht öffentlich verkauft.
Hinweise zum richtigen Umgang mit Feuerwerk:
- Feuerwerkskörper grundsätzlich nur im Freien verwenden und nicht offen herumliegen lassen. Nur mit ausgestrecktem Arm anzünden und danach schnell entfernen.
- Nach dem Zünden ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
- Unbedingt Sicherheitsabstand zu brandgefährdeten Gebäuden beachten. Dies gilt insbesondere für Raketen und Hochfeuerwerk, bei denen ein angemessener Sicherheitsabstand in Abhängigkeit von Windrichtung und Abschusswinkel bis zu 200 Metern betragen kann.
- Raketen mit dem Führungsstab in Flaschen stellen, gegen Umfallen sichern und so ausrichten, dass sie nicht auf Gebäude niedergehen können
- Feuerwerkskörper nicht von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder hinunterwerfen. Mit Feuerwerk niemals auf Menschen oder Tiere zielen.
- „Blindgänger“ nicht erneut zünden
- Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen oder alkoholisierten Personen.
- In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.

