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Gesundheitsminister: „Begleitetes Trinken verharmlost Alkoholkonsum und gehört abgeschafft“

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi.

Hannover. In der aktuellen Diskussion um das sogenannte „begleitete Trinken“ von Jugendlichen hat Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi klar Stellung bezogen. Er begrüßt, dass die Bundesregierung plant, die Regelung abzuschaffen.

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„Es ist ein völlig falsches gesellschaftliches Signal, wenn Eltern, ältere Geschwister oder Freunde mit 14-Jährigen in der Öffentlichkeit Bier oder Wein trinken“, betonte Philippi. Alkohol sei keine harmlose Freizeitdroge, sondern verursache schwere Gesundheitsschäden, senke Hemmschwellen, fördere riskantes und aggressives Verhalten und mache stark abhängig. Besonders problematisch sei ein früher Einstieg: „Je früher Jugendliche mit dem Trinken beginnen, desto größer sind die Risiken für ein problematisches Konsumverhalten im Erwachsenenalter.“

Nach aktuellen Zahlen liegt das Durchschnittsalter beim ersten Alkoholkonsum in Deutschland bei 13,8 Jahren. Rund 90 Prozent der 16- bis 17-Jährigen haben bereits Alkohol getrunken. Vor diesem Hintergrund sieht Philippi im begleiteten Trinken einen Mechanismus, der den Konsum eher normalisiert als einschränkt.

Länder bereits aktiv

Niedersachsen hatte sich bereits 2024 gemeinsam mit anderen Bundesländern im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) mit dem Thema befasst. Eine Länderarbeitsgruppe wurde mit einem Bericht zum Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen sowie zu möglichen Gegenmaßnahmen beauftragt. Darin wurde ausdrücklich empfohlen, das begleitete Trinken abzuschaffen.

Die GMK bekräftigte diese Empfehlung im Juni 2025 und forderte den Bund auf, die gesetzlichen Regelungen entsprechend zu ändern. Nun hat auch der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung angekündigt, die Abschaffung auf Bundesebene voranzubringen.

Philippi: „Signal für den Jugendschutz“

Für Philippi wäre dies ein wichtiger Schritt im Sinne des Jugendschutzes: „Begleitetes Trinken verharmlost Alkoholkonsum und gehört abgeschafft.“ Niedersachsen habe als eines der ersten Bundesländer bereits im vergangenen Jahr deutlich gemacht, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen Vorrang vor fragwürdigen Traditionen haben müsse.

„Begleitetes Trinken" erlaubt es 14- und 15-Jährigen in Anwesenheit ihrer Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter Alkohol (Bier, Wein, Sekt) in der Öffentlichkeit und in Gaststätten zu konsumieren. Diese Regelung basiert auf Paragraf 9 Jugendschutz-Gesetz (JuSchG).

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