Wennigsen. Mit der sogenannten „Bauturbo-Novellierung“ des Baugesetzbuches (BauGB) sollen Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, Wohnungsbau schneller umzusetzen. Ziel ist es, Planungsprozesse zu verkürzen und die bauliche Nutzung von Flächen zu intensivieren, um dem anhaltenden Wohnraummangel zu begegnen. Die neue Regelung ist seit dem 30. Oktober 2025 in Kraft und gilt zunächst befristet bis Ende 2030. Gleichzeitig bringt sie für die Kommunen neue Entscheidungs- und Abwägungsprozesse mit sich.
Was steckt hinter dem „Bauturbo“?
Die BauGB-Novellierung ist als sogenannte Experimentierklausel in § 246e BauGB verankert. Sie erlaubt es Kommunen, in größerem Umfang als bisher von bestehenden Bebauungsplänen abzuweichen oder eine dichtere Bebauung zuzulassen. Damit sollen Flächen schneller für den Wohnungsbau nutzbar gemacht werden, ohne langwierige Planverfahren vollständig durchlaufen zu müssen.
Eingriff in die kommunale Planungshoheit
Der „Bauturbo“ greift tief in die bisherige Planungssystematik ein. Abweichungen von Bebauungsplänen oder erhöhte bauliche Dichten wären ohne die neue Regelung in dieser Form bislang nicht möglich gewesen. Aus diesem Grund ist eine Genehmigung nach dem „Bauturbo“ ausdrücklich an die Zustimmung der jeweiligen Gemeinde gebunden.
Keine Verpflichtung zur Anwendung
Eine zentrale Klarstellung der Neuregelung: Es gibt weder eine gesetzliche Verpflichtung für Kommunen, den „Bauturbo“ anzuwenden, noch einen Rechtsanspruch für Bauwillige. Die Entscheidung liegt vollständig im Ermessen der Gemeinde. Sie kann eine Zustimmung verweigern oder an konkrete Bedingungen knüpfen, etwa zur städtebaulichen Qualität, Infrastruktur oder Nachbarschaftsverträglichkeit.
Fristen und Zustimmung mit Wirkung
Erteilt die Gemeinde ihre Zustimmung nicht ausdrücklich, gilt diese nach Ablauf von drei Monaten als erteilt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Niedersächsische Städtetag, bereits bei der Eingangsbestätigung von Anträgen eine klarstellende, informative Formulierung zu verwenden, um frühzeitig auf offene Prüfungen und mögliche Konflikte hinzuweisen.
Grundsätzliche Haltung der Gemeinde Wennigsen
Grundsätzlich steht die Gemeinde Wennigsen dem Ziel des „Bauturbo“, Planungsprozesse für den Wohnungsbau zu beschleunigen, positiv gegenüber. Gleichzeitig sieht die Kommune erheblichen Abstimmungsbedarf, da sie selbst keine Bauaufsichtsbefugnisse besitzt. Zuständig für die Genehmigung von Bauanträgen im Gemeindegebiet ist die Region Hannover.
Abstimmung mit der Region Hannover
Um die neue Rechtslage einheitlich zu bewerten, hat die Region Hannover für Februar 2026 zu einem gemeinsamen Austausch eingeladen. Neben der Region selbst sollen auch die Stadt Hannover und weitere Gemeinden teilnehmen. Ziel ist es, offene Fragen zur praktischen Anwendung, zu Zuständigkeiten sowie zu planungs- und bauordnungsrechtlichen Auswirkungen zu klären.
Unterstützung durch Land und Kommunalverbände
Parallel dazu arbeiten der Niedersächsische Städtetag sowie zuständige Ressorts auf Bundes- und Landesebene an Anwendungshilfen, Hinweisen und Mustererlassen. Diese sollen den Kommunen Orientierung bieten und die rechtssichere Umsetzung der neuen Regelung erleichtern.
Rechtliche Unsicherheiten zum Start
Derzeit ist die Anwendung des „Bauturbo“ noch mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Unter anderem fehlen bislang oberlandesgerichtliche Entscheidungen, die Auslegung und Grenzen der neuen Vorschriften konkretisieren. Dies erschwert eine unmittelbare und umfassende Anwendung im kommunalen Alltag.
Perspektive: Grundsatzbeschluss möglich
Sobald größere Klarheit zur rechtlichen und praktischen Umsetzung besteht, könnte die Gemeinde Wennigsen einen Grundsatzbeschluss zum Umgang mit dem „Bauturbo“ erarbeiten. Ziel wäre es, Zuständigkeiten, Verfahrensabläufe und Kriterien transparent festzulegen und so eine effiziente und rechtssichere Anwendung zu ermöglichen.

