Barsinghausen. Unterrichtung der Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen (gemäß § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
Die Städte und Gemeinden sind gemäß § 47d BImSchG zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG zur Aufstellung sowie zur Fortschreibung von Lärmaktionsplänen verpflichtet, soweit da-für die jeweiligen Auslösewerte, auch nur für einzelne Streckenabschnitte erreicht werden.
In Barsinghausen sind von dieser Fortschreibung 2025 – Stufe 4 die B 65, die L 392 (Streckenab-schnitt der Rehrbrinkstraße) sowie, auf einem kurzen Abschnitt, die A 2 westlich von Bantorf betroffen.
An der Fortschreibung wurden die Öffentlichkeit als auch die Träger öffentlicher Belange im Juni 2025 beteiligt. Während der Dauer der Beteiligungsfrist sind Stellungnahmen bei der Stadt Barsinghausen abgegeben worden. Die Inhalte wurden ausgewertet und über deren Berücksichtigung in der aktuellen Fortschreibung entschieden.
Der Endbericht zur Fortschreibung 2025 sowie die Ergebnisse der Beteiligungen stehen ab sofort auf der Internetseite der Stadt Barsinghausen bereit unter www.barsinghausen.de/wirtschaft-bauen/bauen/stadtplanung/umweltinformationen/laermschutz/.