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Daumengas am E-Bike – Polizei weist auf Versicherungspflicht hin

Barsinghausen. Am Freitag, 14. August, gegen 21.37 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte in der Stoppstraße eine Person auf einem E-Bike. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass das Fahrrad mit einem sogenannten Daumengas ausgestattet war und durch den Elektromotor auch ohne Treten der Pedale angetrieben werden konnte.

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Aufgrund der technischen Ausgestaltung war das Fahrzeug rechtlich nicht mehr als gewöhnliches Pedelec, sondern als Kraftfahrzeug einzustufen. Für das Fahrzeug bestand daher eine entsprechende Versicherungspflicht. Da der erforderliche Versicherungsschutz nicht vorlag, wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Polizei untersagte zudem die Weiterfahrt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass technische Veränderungen an E-Bikes Auswirkungen auf deren rechtliche Einstufung haben können. Insbesondere ein eigenständiger Antrieb ohne Pedalunterstützung kann dazu führen, dass aus einem Pedelec rechtlich ein Kraftfahrzeug wird und damit unter anderem eine Versicherungspflicht besteht. Besitzer entsprechend ausgestatteter oder veränderter E-Bikes sollten daher prüfen, ob ihr Fahrzeug weiterhin den rechtlichen Voraussetzungen eines Pedelecs entspricht.

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