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Am Wahltag verhindert? So funktioniert die Briefwahl in Gehrden

Rathaus Gehrden.

Gehrden. Wer bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 verhindert ist, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Die Stadt Gehrden stellt Wahlschein und Briefwahlunterlagen ab dem 13. August 2026 auf Antrag zur Verfügung.

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Briefwahl auf mehreren Wegen beantragen

Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden, eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Für die Beantragung stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

- Online: Auf der Internetseite der Stadt Gehrden unter „Rathaus & Politik“ und „Wahlen“ kann der Wahlschein online beantragt werden.

- Persönlich: Vom 24. August bis 11. September 2026 ist die Briefwahlstelle im Rathaus, Raum 1.22/1.23, zu den Öffnungszeiten erreichbar. Wer den Antrag persönlich stellt, sollte den Personalausweis und möglichst auch die Wahlbenachrichtigung mitbringen.

- Schriftlich: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein entsprechender Vordruck. Der Antrag kann außerdem formlos per E-Mail gestellt werden.

Für den Briefwahlantrag werden der Name, alle Vornamen, das Geburtsdatum sowie die Anschrift in Gehrden benötigt. Falls die Unterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, muss zusätzlich die abweichende Versandanschrift angegeben werden.

Versand der Unterlagen voraussichtlich ab 20. August

Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab 20. August 2026 durch die Briefwahlstelle der Stadt Gehrden versendet.

Wer den Antrag persönlich in der Briefwahlstelle stellt, kann entweder direkt vor Ort wählen oder die Unterlagen sofort mitnehmen. Auch eine beauftragte Person kann die Unterlagen gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht abholen.

Mit einer schriftlichen Vollmacht ist es zudem möglich, für bis zu vier weitere wahlberechtigte Personen den Antrag auf Briefwahl zu stellen und deren Briefwahlunterlagen abzuholen.

Wahlbrief muss bis 18 Uhr eingegangen sein

Wichtig ist die Frist für die Rücksendung: Der Wahlbrief muss spätestens am 13. September 2026 um 18 Uhr bei der Gemeindewahlleitung der Stadt Gehrden, Kirchstraße 1–3, 30989 Gehrden, eingegangen sein. Nur dann kann die Stimme bei der Wahl berücksichtigt werden.

Für den rechtzeitigen Zugang ist die wahlberechtigte Person selbst verantwortlich. Wer die Wahlunterlagen aus dem Ausland zurücksendet, sollte insbesondere die dort geltenden Postlaufzeiten berücksichtigen.

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