Hannover. Das Kabinett hat am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes beschlossen. Mit der Novelle werden bundesgesetzliche Vorgaben aus dem Wärmeplanungsgesetz und dem Klimaanpassungsgesetz umgesetzt und finanziert. Der Gesetzentwurf wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht.
Angesichts des zunehmenden Temperaturanstiegs durch die Klimakrise – in Niedersachsen bereits um 1,9 Grad seit 1881 – müssen sich die Kommunen verstärkt mit Hitzeplanung, Starkregenvorsorge, Hochwasserschutz und Wasserresilienz beschäftigen. Mit der Gesetzesänderung will die Landesregierung die Aufgabe der Klimafolgenanpassung im Einvernehmen mit den Kommunalen Spitzenverbänden dauerhaft in den Kommunen verankern und im Rahmen der Konnexität finanzieren.
Umweltminister Christian Meyer: „Die Kommunen müssen sich auf häufigere und intensivere Wetterextreme wie Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen und Stürme vorbereiten, und die gesamte kommunale Infrastruktur muss an die veränderten klimatischen Bedingungen angepasst werden. Wir brauchen etwa mehr Wasserrückhalt, Begrünung, Verschattung, hitzeresistentes Bauen und klimaangepasste Quartiersgestaltung. Um diesen neuen Herausforderungen gerecht zu werden, wollen wir in allen Landkreisen und kreisfreien Städten dauerhaft ein Klimaanpassungsmanagement einrichten.“
Hierfür will das Land in allen Landkreisen und kreisfreien Städten dauerhaft eine Personalstelle für die Klimafolgenanpassung finanzieren und dafür zusätzlich 4,4 Millionen Euro bereitstellen. Damit geht Niedersachsen deutlich über die bundesrechtlich geforderte Vorgabe hinaus, dass in Kommunen Klimaanpassungskonzepte zu erstellen sind und greift eine zentrale Forderung der kommunalen Spitzenverbände aus der Verbändebeteiligung auf.
Minister Meyer: „Konzepte alleine reichen nicht aus, zentral ist die Umsetzung von konkreten Maßnahmen vor Ort. Wir müssen die Menschen bestmöglich vor den Auswirkungen der Klimakrise schützen. Vorsorge ist besser als Nachsorge. Nachdem wir den Kommunen für den Klimaschutz bereits seit 2024 dauerhaft Finanzmittel zur Verfügung stellen, wird mit dem Gesetzentwurf die wichtige Aufgabe der Klimafolgenanpassung in den Kommunen verstetigt.“
Mit dem Gesetzesentwurf wird darüber hinaus die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung ausgeweitet, und es werden nun auch alle Samt- und Einheitsgemeinden zur Wärmeplanung verpflichtet. Als Ergebnis der Verbändebeteiligung wurde der Geltungsbereich des so genannten „vereinfachten Verfahrens“ bei der Wärmeplanung nochmal ausgeweitet, damit künftig noch mehr Gemeinden von den Verfahrenserleichterungen profitieren können. Kommunen, die bereits freiwillig mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen haben – und oftmals auch gefördert wurden – bekommen einen Vorreiterbonus.
Für die Erstellung und Fortschreibung der Wärmeplanung will die Landesregierung den Kommunen bis 2040 insgesamt 46 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Der Klimawandel zeigt sich in Niedersachsen mit zunehmender Deutlichkeit. Während das Frühjahr 2024 noch das nasseste seit fast zwei Jahrzehnten war, erlebte das Land in diesem Jahr eines der trockensten Frühjahre seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1931. In den Monaten März bis Mai 2025 fielen lediglich 80 Millimeter Niederschlag – ein drastischer Rückgang im Vergleich zu den 207 Millimetern im Vorjahr. „Noch im letzten Jahr waren wir um diese Zeit mit den Folgen des Hochwassers beschäftigt. Der Gedanke an eine Dürre war damals weit entfernt“, so Meyer „Dieser abrupte Wechsel zeigt, wie unberechenbar die Wetterextreme geworden sind.“
Zum Vergleich: In der klimatologischen Referenzperiode von 1961 bis 1990 lag der durchschnittliche Frühjahrsniederschlag bei 168 Millimetern. Nur in den Jahren 2011
(66 mm) und 1971 (74 mm) war es noch trockener als 2025.
Der Minister betont die Notwendigkeit verlässlicher und dauerhafter Strukturen zur Klimaanpassung: „Ob zu viel oder zu wenig Wasser – wir müssen uns noch besser auf diese Extreme vorbereiten. Zur Unterstützung mit Daten, Beratung und Förderprogrammen steht den Kommunen das Niedersächsische Kompetenzzentrum Klimawandel (NIKO) des Umweltministeriums zur Verfügung.