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316 Millionen Euro für niedersächsische Krankenhäuser – 24 Millionen gehen nach Wunstorf

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Hannover/Wunstorf. In der ersten Sitzung des Planungsausschusses des Jahres stehen traditionell die Krankenhausförderung und das Investitionsprogramm im Vordergrund der Beratungen.

Insgesamt investiert das Land Niedersachsen in diesem Jahr 316 Millionen Euro in 30 Baumaßnahmen in niedersächsischen Krankenhäusern. Davon werden 14,6 Millionen Euro für steigende Baupreise in zwei Projekten zur Verfügung gestellt. Mit einem Volumen von 293,9 Millionen Euro werden 28 Projekte nach Baufortschritt weiterfinanziert. Ferner investiert das Land 7,5 Millionen Euro in kleinere Bauvorhaben und die Erstanschaffung medizinisch-technischer Großgeräte an verschiedenen Standorten in Niedersachsen.

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„Wir leisten damit einen entscheidenden Beitrag zu einem flächendeckenden und modernen stationären Angebot für die Bürgerinnen und Bürger“, so Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi.

Das diesjährige Investitionsprogramm sieht nach § 9 Abs.1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) folgende größere Projekte vor, die das Land fördert:

- Wunstorf, KRH Psychiatrie

Neubau zentrales Stationsgebäude und Allgemeinpsychiatrie

24,0 Mio. Euro

- Gehrden, Klinikum Robert Koch

Teilneubau

15,1 Mio. Euro

 

- Braunschweig, Städtisches Klinikum

Betriebsstellenzusammenführung 3 auf 2 Standorte, 2. & 3. Bauabschnitt

15,0 Mio. Euro

- Königslutter, AWO Psychiatriezentrum

Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie

5,0 Mio. Euro

- Duderstadt, Krankenhaus St. Martini

Neukonzeption interdisziplinäre OP-Einheit und Pflege-Fachdisziplinen

8,0 Mio. Euro

- Hannover, Klinikum Siloah

Neubau der Zentralapotheke

5,0 Mio. Euro

- Hannover, Vinzenzkrankenhaus

Neubau & Umbau Pflege, Sanierung Funktionstrakt

6,0 Mio. Euro

- Hildesheim, St. Bernward-Krankenhaus

Neubau Eltern-Kind-Zentrum

5,0 Mio. Euro

- Buchholz, Krankenhaus Buchholz und Winsen

Reorganisation Pflege und interdisziplinäre ZNA

8,0 Mio. Euro

- Rosengarten, Krankenhaus Ginsterhof

Erweiterung und Sanierung, 2. Bauabschnitt

5,9 Mio. Euro

- Lüneburg, Städt. Klinikum

Ersatzbettenhaus, Geburtshilfe, Neonatologie

18,0 Mio. Euro

- Bremervörde, Ostemed

Einhäusigkeit Ostemed-Kliniken

5,0 Mio. €

- Rotenburg, Agaplesion Diakonieklinikum

Eltern-Kindzentrum und Konzentration der OP-Abteilung

5,0 Mio. Euro

- Stade, Elbeklinikum

Ersatzneubau Pflege

15,0 Mio. Euro

- Stade, Elbeklinikum

Ausbau der Krankenpflegeschule

3,1 Mio. Euro

- Stade, Klinik Dr. Hancken

Neubau der bildgebenden Diagnostik und der Pflege, 1. Bauabschnitt

7,0 Mio. Euro

- Delmenhorst, Delme Klinikum

Zusammenlegung JHD-Klinika Deichhorst und Mitte am Standort Deichhorst, 2. Finanzierungsabschnitt

52,0 Mio. Euro

- Oldenburg, Pius-Hospital

Nachtrag Umstrukturierung OP/Ersatz F-Flügel, Sanierung Intensiv, Gyn-OP, Zentrale Umkleide

7,6 Mio. Euro

- Oldenburg, Klinikum

Erweiterungsbau Ost - ZNA, OP, Intensiv-IMC, Pflege, Aufnahmestation

18,0 Mio. Euro

- Osnabrück, Kinderhospital

Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Intensiveinheit

2,0 Mio. Euro

- Osnabrück, Marienhospital

Zusammenschluss PKO

10,0 Mio. Euro

- Westerstede, Ammerlandklinik

Neu- und Umbaumaßnahme Ammerlandklinik

25,0 Mio. Euro

- Cloppenburg, St.-Josefs-Hospital

Sanierung und Erweiterung St.-Josefs-Hospital, 1. Bauabschnitt, 1. und 2. Teilabschnitt

3,5 Mio. Euro

- Friesoythe, St.-Marien-Hospital

Neubau ITS/IMC, Zentralisierung OP und Verlagerung ZSVA

3,3 Mio. Euro

- Lingen, St. Bonifatius Hospital

Neubau und Sanierung der Pflege- und Funktionsbereiche, 4. Bauabschnitt

7,0 Mio. Euro

- Papenburg-Aschendorf, Marienhospital

Neu- und Umbau ITS und IMC, Neuordnung der Pflege- und Funktionsbereiche, 2. Bauabschnitt

4,0 Mio. Euro

- Wildeshausen, Johanneum

Neubau Intensivpflege und Umstrukturierung OP-Abteilung

4,0 Mio. Euro

- Georgsmarienhütte, Franziskushospital

Umstrukturierung und Erweiterung Zentral OP

9,0 Mio. Euro

- Damme, Krankenhaus St. Elisabeth

Neubau Zentrale Notaufnahme

6,0 Mio. Euro

- Krankenhaus Wittmund

Nachtrag Neustrukturierung des Pflegebereichs

7,0 Mio. Euro

Des Weiteren stand die regelhafte Fortschreibung des Krankenhausplans auf der Tagesordnung. Das Gremium befindet hier über Anträge zur Aufnahme von neuen Stationsbetten, die Umwidmung von Krankenhausbetten innerhalb von Fachabteilungen oder die Herausnahme von nicht betriebenen Betten.

Nach Unterrichtung und Beteiligung des Landtages wird sich im nächsten Schritt das Kabinett mit den Investitionsvorhaben, die der Krankenhausplanungsausschuss vorbereitet hat, befassen. Vorbehaltlich der Zustimmung der Landesregierung ist das Verfahren mit der Veröffentlichung der Fördersummen im Niedersächsischen Ministerialblatt abgeschlossen. 

Hintergrundinformationen:

Der Krankenhaus-Planungsausschuss

Neben dem für Gesundheit zuständigen Ministerium sind im Krankenhausplanungsausschuss des Landes die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, der Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung sowie - mit beratender Stimme - die Ärztekammer Niedersachsen, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und das für Hochschulen zuständige Wissenschaftsministerium vertreten. Nach dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz sind mit den unmittelbar Beteiligten bei der Aufstellung und Fortschreibung des Krankenhausplans und bei der Aufstellung des Investitionsprogramms einvernehmliche Regelungen anzustreben.

Baufachliche Prüfung

Die baufachliche Prüfung wird im Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) vorgenommen. Am Ende der Prüfung werden die förderfähigen Kosten festgestellt. Auf dieser Basis kann der Krankenhaus-Planungsausschuss dann darüber beraten, in welcher Höhe eine Investitionsförderung des Landes für das entsprechende Krankenhaus-Projekt bereitgestellt werden kann.

Investitionsprogramm

Nach § 5 Niedersächsisches Krankenhausgesetz (NKHG) wird das Investitionsprogramm vom Fachministerium jeweils für ein Haushaltsjahr aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen. Nach § 3 Abs. 1 S. 4 NKHG berät der Planungsausschuss das Fachministerium bei der Aufstellung des Investitionsprogramms.

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