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Heimfahrt nach Helene Fischer-Konzert führt vor Gericht

Region Hannover.

An das Helene Fischer Konzert im September 2017 werden zwei befreundete Ehepaare noch lange denken. Nicht nur die Künstlerin dürfte sie beeindruckt haben, sondern auch der Nachhauseweg. Auf der Rückfahrt vom Konzert herrschte dichter Verkehr. Es kam immer wieder zu Stockungen. Eine Gruppe von Fußgängern überquerte die Straße direkt vor dem BMW, in dem die zwei Paare saßen. Ein anderer Autofahrer, der weiter hinten in der Schlange stand, hupte. Einer der Fußgänger bezog die Huperei auf sich und machte den BMW-Fahrer dafür verantwortlich. 

Der Fußgänger fing an zu schreien und warf seinen mit Bier gefüllten Becher auf die Motorhaube des BMWs. Dann warf sich der Fußgänger auf die Motorhaube und schlug mit voller Wucht auf die Frontscheibe ein, rutschte von der Motorhaube herunter und lief weg. Der männliche Beifahrer des BMW-Fahrers sprang aus dem Wagen und verfolgte den Motorenhaubenschläger. Der wurde aber bereits von anderen Passanten angehalten. Der BMW-Fahrer rief die Polizei. Nun behauptete der rabiate Fußgänger, der BMW-Fahrer habe ihn angefahren. Das stimmte aber nicht. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen zeigte ein Alkoholtest, dass der Mann 1,5 Promille hatte. 

Der BMW-Fahrer erstattete Anzeige. Er macht geltend, dass infolge des Vorfalles die Windschutzscheibe und die Frontscheibenwischer mitsamt Gestängemotor beschädigt worden seien und ein Austausch erforderlich geworden sei. Außerdem habe die Motorhaube des PKW neu lackiert werden müssen, für Lackiererkosten, Austausch der Frontscheibenwischer und die Selbstbeteiligung beim Austausch der Windschutzscheibe sei ein Schadensersatzbetrag von 2.284,86 EUR entstanden.

Der beklagte Fußgänger bestreitet den geschilderten Unfallhergang. Er sei im Anschluss an das Konzert inmitten einer Menschenmenge über die Straße gegangen. Als er ein plötzliches Hupen gehört habe, habe er sich zu dem Fahrzeug des Klägers, das neben ihm stand, umgedreht. Er habe gedacht, dass sich der Kläger beschweren wolle, dass es nicht weiter ginge. Er habe nunmehr die Arme hilflos gehoben, um zu zeigen, dass er diese Situation nicht zu verantworten habe. Dennoch sei der Kläger mit dem PKW ein Stück auf ihn zu gefahren und habe dann abrupt gebremst. Der Beklagte sei zurückgewichen, dadurch habe er den restlichen Inhalt seines Bierbechers vergossen. Der Inhalt sei zum größten Teil auf der Straße gelandet, ein kleinerer Teil sei auf die Motorhaube des Klägers gelangt. Daraufhin sei der Kläger erneut auf den Beklagten zugefahren und habe ihn am linken Knie touchiert. Daraufhin habe er, der Fußgänger, das Gleichgewicht verloren und sei auf die Motorhaube des Klägers gefallen. Er habe versucht, sich mit dem linken Ellenbogen abzufangen. Nunmehr habe er mit der flachen Hand gegen die Windschutzscheibe des Klägers geschlagen, um diesen zum endgültigen Anhalten zu bewegen. Tatsächlich sei die Windschutzscheibe dabei kaputt gegangen, er habe selbst seine Hand durch eine kleine Scherbe der Windschutzscheibe verletzt.

Die Verhandlung im Amtsgericht Hannover beginnt am Dienstag, 8. Mai, um 11.45 Uhr im Saal 2143. Das Gericht hat zur Sachverhaltsaufklärung fünf Zeugen geladen.

Az: 565 C 13374/17