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SPD: Straßenausbaubeiträge oder nicht? Die Frage ist: Was ist gerecht(er)?

Pattensen.

Die SPD-Abteilung Pattensen beschäftigt sich intensiv mit der Finanzierung von Straßenbaufinanzierungen. Dabei beleuchtet sie diese aus verschiedenen Blickwinkeln:

"Die Diskussion darüber, ob auch zukünftig Straßenausbaubeiträge erhoben werden sollen, ist nicht nur in Pattensen in vollem Gang. Einige Städte und Gemeinden haben ihre Straßenausbaubeitragssatzung bereits abgeschafft, andere modifizieren sie, wieder andere wollen sie beibehalten. Im Kern dabei geht es um die Frage: Was ist gerecht? Sollen den Straßenausbau alle Steuerzahler zahlen oder soll der Anlieger, der sein Grundstück an der ausgebauten Straße hat, einen zusätzlichen Beitrag leisten?

Eines kann vorweggenommen werden: Das Geld für den Straßenausbau muss da sein, egal ob aus Steuern oder Beiträgen oder wie auch immer eine Finanzierung erfolgen soll. Und: Wie auch immer der Rat entscheidet, es wird Bürger geben, die eine andere Variante besser finden. Aber bei welchem politischen Thema ist das anders…

Finanzierung über Steuern

Warum sollte der Ausbau von Straßen eigentlich anders finanziert werden als andere Infrastruktur in einer Gemeinde, also z.B. Schulen und Kindergärten oder die Feuerwehren? Klar, nicht jeder fährt auf jeder Straße und ein Anlieger fährt dort sicher häufiger als jemand, der ganz woanders wohnt. Aber: Es hat auch nicht jeder Kinder und nimmt Schulen und Kindergärten in Anspruch. Trotzdem zahlen alle und es würde niemand auf die Idee kommen, das ungerecht zu finden.

Eine Finanzierung über Steuern klingt also auf den ersten Blick ziemlich gut und gerecht. Alle zahlen alles - immer in dem Wissen, dass man die Steuern erhöht werden müssen, um einen Ausgleich für die wegfallenden Straßenausbaubeiträge zu haben.

Beim genaueren Hinsehen gibt es aber Anderes zu bedenken. Im Gegensatz zu den Beiträgen, die zweckgebunden sind, also gezielt für den Straßenausbau eingesetzt werden können, sind dies Steuern nicht. Steuern decken den allgemeinen Finanzbedarf einer Gemeinde. Sie sind die Einnahmen für alle Ausgaben, die die Stadt Pattensen hat. Da sind wieder die Schulen und Kindergärten, die Feuerwehren, die Kläranlage, die Verwaltung selbst, und, und, und… In den letzten Jahren (und voraussichtlich auch in den kommenden) hat das Steueraufkommen der Stadt nicht annähernd ausgereicht, alle Ausgaben zu bezahlen. Das wird auch bei einer Steuererhöhung zur Kompensation ausfallender Straßenausbaubeiträge nicht anders sein. Ob dann am Ende das mehr eingenommene Geld wirklich dazu verwendet werden kann, eine Straße auszubauen, oder ob nicht eine andere, wichtigere (Pflicht-)Aufgabe finanziert werden muss, wird der Rat von Jahr zu Jahr neu entscheiden müssen. Davon ausgehend, dass eine Steuererhöhung im defizitären Haushalt der Stadt untergehen wird, wird die Anzahl der Straßen, die ausgebaut werden können, in Zukunft voraussichtlich weniger werden. Der Anspruch der Anlieger, dass „ihre“ Straße jetzt aber endlich beim Ausbau dran sein, wird hingegen wachsen. Wenn alle dafür zahlen müssen, wird die Straße vor der Haustür (zumindest gefühlt) immer in einem deutlich schlechteren Zustand sein, als andere Straßen.

Dazu kommt der Ausbaustandard, der sich bei einer Steuerfinanzierung ändern wird und auch werden muss. Es wird eine (einfache) wirtschaftliche Lösung geben, die überall im Stadtgebiet zur Anwendung kommen wird. Aber was spricht auch dagegen? Sparsames Wirtschaften muss ohnehin in Pattensen einen größeren Stellenwert bekommen.

Aber es geht ja um die Frage der Gerechtigkeit. Und die wird sich all denen stellen, die gerade für die Straße vor der eigenen Tür zu Ausbaubeiträgen herangezogen wurden und jetzt höhere Steuern zahlen müssen, damit die Straßen vor anderen Türen ausgebaut werden können.

Finanzierung über Straßenausbaubeiträge

Vorab zur Klarstellung: Es ist nicht so, dass Anlieger den ganzen Ausbau einer Straße bezahlen. Je nach Straße sind es zwischen 30 und 75 Prozent. Den Rest zahlt der Steuerzahler, also alle.

In der Vergangenheit wurde eins deutlich: Immer wieder problematisch ist die Definition, was eine Straße ist, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient (75 Prozent Straßenausbaubeiträge), was eine Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr (40 bis 70 Prozent) und was eine Durchgangsstraße (30 bis 60 Prozent) ist. Die Anlieger sehen es in der Regel anders, als die Verwaltung es dem Rat vorschlägt und der Rat darüber entscheidet. Kein Wunder, denn die Entscheidung darüber hat unmittelbar Einfluss auf die Höhe der Beiträge. Sehr schnell kann ein nicht ganz kleiner fünfstelliger Betrag fällig werden. Und da beginnt dann ein Problem, das bis zur Existenzangst führen kann. Woher auf einmal so viel Geld nehmen? Klar, der schlaue Hausbesitzer baut vor, legt ein Konto für solche Zwecke an und spart regelmäßig drauf ein, um nicht von der finanziellen Belastung überrascht zu werden. Was ist aber mit denen, die das Grundstück gerade erst erworben haben und gar nicht die Möglichkeit hatten, etwas anzusparen. Oder mit denen, die gerade an einem Ausbau finanziell beteiligt wurden, umziehen wollen und dann da die Straße ausgebaut wird? Sicher, „Augen auf beim Grundstückskauf“, aber ist das überhaupt finanziell leistbar?

Hier scheint die größte Ungerechtigkeit der Straßenausbaubeiträge zu liegen.

Dieses Gefühl der Ungerechtigkeit wird dadurch verstärkt, wenn eine beitragspflichtige Grundsanierung notwendig ist, deren Ursachen gar nicht in der normalen Nutzung der Straße liegen. Das ist z.B. dann der Fall, wenn einfache Sanierungen (z.B. Beseitigung von Frostschäden) in der Vergangenheit nicht vorgenommen wurden oder der schlechte Straßenzustand z.B. durch nicht ordnungsgemäße Wiederherstellung nach Kanalbauarbeiten verursacht wurde.

Die Vorteile der Straßenausbaubeiträge dürfen allerdings auch nicht unter den Tisch fallen: die Einnahmen sind zweckgebunden und gehen nicht in einem defizitären Haushalt unter. Unter anderem auch deshalb können die Anlieger direkt Einfluss auf den Ausbau nehmen.

Wenn sich der Rat entschließen sollte, die Finanzierung auch weiterhin über Straßenausbaubeiträge sicher zu stellen, wäre es vermutlich sinnvoll, sich über die Ausgestaltung der Satzung Gedanken zu machen. Müssen genauere Definitionen geschaffen werden, welche Straße in welche Einstufung fällt? Ist vielleicht der Anteil am Ausbau, der über Beiträge geleistet wird, zu hoch – also reichen nicht auch bei einer Anliegerstraße nicht vielleicht auch 50 Prozent? Kann berücksichtigt werden, wenn Sanierungen in der Vergangenheit unterblieben sind? Gibt es „Härtefallregelungen“, die die Existenzängste nehmen können? Ob es gerechter ist, wiederkehrende Beiträge für bestimmte Abrechnungsgebiete (Ortsteile?) einzuführen, wie es z.B. in Springe gemacht wurde, wäre zumindest diskussionswürdig. Dort sollen auch die, die in den letzten Jahren schon Ausbaubeiträge gezahlt haben, von den neuen Beiträgen ausgenommen werden. Ungerecht könnte es dann werden, wenn am Ende die Beiträge für ein Abrechnungsgebiet höher sind als für ein anderes, weil der Sanierungsbedarf der Straßen höher ist.

Viele Fragen, die es zu bedenken und zu diskutieren gilt – und wo am Ende klar ist: Es wird sie nicht jeder gerecht finden."