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Auch Pattensen sucht Schöffen

Das Amtsgericht in Springe.

Pattensen.

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Die Stadt Pattensen sucht daher Bewerber, die am Amtsgericht Springe und Landgericht Hannover als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gesucht werden Bewerber, die in der Stad Pattensen wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden und die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, dass heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife eines Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Interessierte Bürger können sich schriftlich unter Angabe ihres Vor- und Zunamens, des Geburtstages und –ortes, des Berufes und der Anschrift bis zum 28. Februar 2018 bei der Stadt Pattensen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) oder für das Amt eines Jugendschöffen bewerben.

Der Rat der Stadt Pattensen beschließt aus den vorliegenden Bewerbungen über die Aufnahme in die Liste der Haupt- und Hilfsschöffen, die dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Springe zur Wahl vorgeschlagen werden.

Die Darstellung über Aufgaben sowie ein Bewerbungsformular kann über die Internetseiten www.schoeffen-nds-bremen.de oder www.schoeffenwahl.de abgerufen werden.