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Silvester 2025 in Laatzen - Stadt informiert zu Regelungen für Silvesterfeuerwerk

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Laatzen. Der bevorstehende Jahreswechsel ist für viele Menschen mit Traditionen verbunden - darunter auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Die Stadt Laatzen weist darauf hin, dass mit dem Feuerwerk nicht nur Freude, sondern auch Risiken für Mensch, Tier und Umwelt verbunden sind.

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Bürgermeister Kai Eggert betont: "Ein besonnener Umgang mit Feuerwerk trägt wesentlich zur Sicherheit und Rücksichtnahme innerhalb unserer Stadtgemeinschaft bei. Ich danke allen Einsatzkräften für ihre Bereitschaft, in der Silvesternacht für uns da zu sein. Allen ein friedliches und sicheres Jahresende sowie ein gutes neues Jahr 2026."

Zur Vermeidung von Bränden ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe besonders schützenswerter Gebäude, wie Kirchen, Reet- oder Fachwerkhäusern, untersagt. Dies betrifft insbesondere die historischen Ortskerne in Alt-Laatzen, Grasdorf, Rethen, Laatzens ältester Ortschaft Gleidingen sowie im Doppeldorf Ingeln-Oesselse. Dort gilt ein ausdrückliches Verbot.

Um die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zu unterstützen, empfiehlt die Stadtverwaltung, Balkone und Außenbereiche von brennbarem Mobiliar zu befreien.

Darüber hinaus ist das Zünden von Feuerwerk in der Nähe von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Kinder nicht gestattet. Damit soll der Schutz besonders sensibler Gruppen gewährleistet werden.

Auch die Umweltbelastung durch Feuerwerksreste ist erheblich. Die Stadt bittet darum, Rückstände zeitnah zu entfernen, um die Verschmutzung von Straßen und Kanalisation zu vermeiden.

Die geltende Rechtslage sieht vor, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 2 ausschließlich von volljährigen Personen am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden dürfen. Verstöße gegen diese Regelungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

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