Laatzen. Auch in diesem Jahr gewährt das Land besonders finanzschwachen und überdurchschnittlich hoch verschuldeten Landkreisen, Städten, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen Bedarfszuweisungen. Laatzen gehört dazu.
„Die vorgesehene Bedarfszuweisung in Höhe von 3,63 Millionen Euro für Laatzen ist ein erfreuliches Signal. Im Hinblick auf aufgelaufene Fehlbeträge durch gestiegenen Liquiditätskreditzinsen und nach wie vor hohe Energiekosten sind diese Mittel besonders wichtig, um den finanziellen Handlungsspielraum vor Ort zu erhalten“, erklärt Dr. Silke Lesemann, die für Laatzen zuständige SPD-Landtagsabgeordnete.
Die Bedarfszuweisung ist eine Unterstützung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Im laufenden Antragsverfahren sind Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 70,1 Millionen Euro für 32 Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden vorgesehen. Die 32 begünstigten Kommunen weisen eine geringe Steuereinnahmekraft auf und sind zeitgleich vergleichsweise hoch mit Fehlbeträgen belastet.
Insgesamt hatten 77 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2025 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die 45 nicht berücksichtigten Kommunen weisen im Gegenzug dazu allesamt eine überdurchschnittliche Steuereinnahmekraft in ihrer Vergleichsgruppe auf, haben lediglich geringe Fehlbeträge oder können ihre Fehlbeträge noch aus der Überschussrücklage ausgleichen.
Laatzen erhält die Bedarfszuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen im kommunalen Haushalt. Damit soll die Kassenliquidität gestärkt und aufgelaufene Fehlbeträge zurückgeführt werden. Vor dem Hintergrund einer insgesamt angespannten Haushaltslage mit stark anwachsenden Defiziten kann mit den Zuweisungen jeweils ein Anteil in Höhe von rund 10 Prozent des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt werden. Die Abdeckungsquote hat sich somit im Vergleich zu den Vorjahresverfahren in etwa halbiert.
Zum Hintergrund:
Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Gebietskörperschaften im Wesentlichen um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.
Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.