Laatzen. Im Stadtgebiet Laatzen ist die Reinigung der Geh- und Radwege, zu der auch die Entfernung von Laub, Kastanien, Beeren gehört, per Satzung auf die Eigentümer der an die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze angrenzenden Grundstücke übertragen.
In den Straßen, in denen keine städtische Straßenreinigung durchgeführt wird, erstreckt sich die Reinigung bis zur Mitte der Straße. Zur Straße gehört auch der Seitenstreifen, unabhängig von der Art der Befestigung.
Oftmals wird übersehen, dass das eigene Grundstück an mehreren Seiten an den öffentlichen Straßenraum grenzt. Irrtümlich wird angenommen, dass nur die Seite des Zugangs zum Haus zu reinigen ist. Die Reinigung muss jedoch an allen Seiten, an denen das Grundstück an öffentliche Wege oder Straßen grenzt, durchgeführt werden. Keinesfalls darf das Laub in die Gosse gekehrt werden, da Laub den Wasserabfluss in der Gosse hemmt und Straßen über-spült werden können. Die Kehrmaschine nimmt in die Gosse gekehrtes Laub nicht auf.
Das anfallende Herbstlaub kann mit dem normalen Grünabfall entsorgt oder auf dem Kom-postplatz der Stadt Laatzen, Hildesheimer Straße 305 in Rethen abgegeben werden.