Region. Viele Kommunalverwaltungen und Gemeinderäte fordern seit langem mehr eigenen Handlungsspielraum, z.B. bei der Einführung von Tempo-30-Zonen. Mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes und der Änderung der Straßenverkehrsordnung werden erstmals neben dem Verkehrsfluss auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der Stadtentwicklung berücksichtigt, wobei der Sicherheit weiterhin besondere Priorität zukommt.
„Der jetzt im Bundesrat endlich final abgesegnete Kompromiss ermöglicht eine gewisse Lockerung der strengen Regeln der Straßenverkehrsordnung und gibt den Kommunen endlich mehr Eigenverantwortung. Künftig soll es auch möglich sein, zwei Tempo-30-Strecken miteinander zu verbinden, wenn sie nicht mehr als 500 Meter auseinanderliegen. Entscheidend ist für uns aber, dass die Einrichtung von Tempo-30-Zonen dem Wunsch der Kommunen entspricht. Schließlich wissen sie am besten, wo Tempo 30 sinnvoll ist. Gleichzeitig ist es richtig, dass Tempo 30 nicht flächendeckend eingeführt werden kann, um Staus zu Stoßzeiten zu vermeiden und den Ver-kehrsfluss hoch zu halten. Diese von allen Parteien geforderte Reform ist ein erster Schritt hin zu mehr Verantwortung für die Kommunen und war längst überfällig. Wir haben Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Die jeweils unterschiedlichen Sichtweisen sollten künftig besser und unmittelbarer in die Entscheidungsprozesse einfließen. Allerdings wird es wohl noch einige Zeit dauern, bis die Veränderungen greifen und für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sichtbar werden“, betont Helmut Lübeck, verkehrspolitischer Sprecher und CDU-Regionsabgeordneter.