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B6 bei Laatzen/Gleidingen: Sanierung der Fahrtrichtung Süd startet mit dem zweiten Bauabschnitt

Symbolfoto.

Hannover/Laatzen. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr setzt die umfassende Fahrbahnsanierung auf der Bundesstraße 6 zwischen Laatzen und Gleidingen (Region Hannover) planmäßig fort. Nach dem Abschluss des ersten Bauabschnitts beginnen nun die Arbeiten im zweiten Bauabschnitt in Fahrtrichtung Süd beziehungsweise Hildesheim. Diese beginnen am 21. September und gehen voraussichtlich bis Ende der Kalenderwoche 45. Der betroffene Abschnitt erstreckt sich von der Anschlussstelle A 37 bis zur Anschlussstelle B 443.

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Ziel der Maßnahme ist es, die stark belastete Bundesstraße langfristig leistungsfähig zu halten und die Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Dafür werden die Asphaltdeckschicht, die Binderschicht sowie die Tragschichten der Bundesstraße 6 erneuert und die Bankette grundhaft instandgesetzt. Zudem werden die vorhandenen Schutzeinrichtungen erneuert. Bei der Sanierung kommt temperaturabgesenkter Asphalt zum Einsatz, wodurch sowohl der Energieverbrauch als auch Dämpfe und Emissionen vor Ort spürbar reduziert werden.

Für die Durchführung der Arbeiten ist eine Sperrung der Fahrtrichtung Süd erforderlich. Ein Weiterfahren auf der Bundesstraße 6 in Richtung Hildesheim ist an der Anschlussstelle A 37 nicht möglich. Der Verkehr verbleibt daher auf der A 37 und wird weiter auf die A 7 geführt. Wer in Richtung Sarstedt oder weiter nach Hildesheim fahren möchte, folgt der großräumigen Umleitung über die A 7 bzw. bis zur Anschlussstelle B 443 und gelangt von dort auf die B 6. Aus Richtung Hannover kommend kann alternativ die Bundesstraße 65 genutzt werden, um auf die Bundesstraße 6 Richtung Sarstedt zu gelangen.

Über die folgenden Bauabschnitte wird die Landesbehörde rechtzeitig informieren. Witterungsbedingte oder baubedingte Verzögerungen sind nicht auszuschließen. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen sowie um gegenseitige Rücksichtnahme.

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