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Todesfall im Freibad: Dritter Verhandlungstag im Prozess um Jürgen G.

Symbolbild

Hemmingen / Arnum.

Heute, Mittwoch, 16. Mai, wurde der Prozess um den Geschäftsführer des Freibades Arnum Jürgen G. zum dritten Mal fortgesetzt. Im Juli 2016 ist im Freibad Arnum ein zweijähriges Kind in einen Schacht gefallen und dort ertrunken. Der Betreiber ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt (wir berichteten). 
Zentrales Thema der heutigen Verhandlung war wieder die Frage, ob der Schacht zum Unglückszeitpunkt offen war. Die Zeugen konnten jedoch nur wenig zur Lösung beitragen. Ein Ehepaar aus Arnum war zum Tatzeitpunkt im Freibad. Auf die Frage der Richterin, ob sie den besagten Schacht schon einmal offen gesehen haben, antwortete die Frau: "Nein, nie." 
Eine zur damaligen Zeit angestellte Studentin, sagte indes aus, dass sie zum Tatzeitpunkt ihre Mittagspause gemacht habe und die Mutter des verunglückten Kindes beobachtet hatte. Ihr zu Folge habe die Mutter "emotionslos" auf das Verschwinden reagiert. 
Der Prozess wird am Mittwoch, 30. Mai, um 8.30 Uhr vor dem Amtsgericht Hannover fortgesetzt.