Hemmingen.
Die aktuellen Standorte der Feuerwehrgerätehäuser in Hemmingen-Westerfeld und Wilkenburg entsprechen nicht mehr den Anforderungen. Es wurde daher in Abstimmung mit den benannten Ortsfeuerwehren entschieden, dass die Feuerwehren Hemmingen-Westerfeld und Wilkenburg zusammengelegt werden und ein neues Feuerwehrgerätehaus an einem neuen Standort in Hemmingen-Westerfeld errichtet werden soll.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zwecks Errichtung eines Feuerwehrhauses wurde aufgezeigt, dass es neben dem Standort an der Weetzener Landstraße östlich des Lidl-Marktes keine weiteren geeigneten Standorte für die Feuerwehr in Hemmingen-Westerfeld gibt. Untersucht wurde der Standort an der Weetzener Landstraße östlich neben dem Friedhof, der mit Blick auf die Feuerwehrnutzung einer sehr aufwendigen Erschließung bedurft hätte, im Überschwemmungsgebiet liegt und inzwischen für eine Kindertagesstättennutzung bereitgestellt wurde. Ein Standort im Gewerbegebiet Hemmingen-Westerfeld wurde insbesondere aufgrund der Grundstücksgröße und ungünstigen verkehrlichen Anbindung bzw. Erreichbarkeit als suboptimal angesehen verworfen. Ein Standort im Bereich der so genannten „Fläche 60“ westlich der B3alt in dem Baugebiet gegenüber des neuen Stadtbahnendhaltepunktes wäre voraussichtlich geeignet, jedoch nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes. Es ist aber kaum absehbar, ob und wann dort die Flächen verfügbar sein könnten und insbesondere aufgrund dieser Realisierungsunsicherheit wurde ein Standort in dem Bereich nicht in Erwägung gezogen. Die im Süden von Hemmingen-Westerfeld befindliche Fläche nördlich der Weetzener Landstraße östlich neben dem bestehenden Lidl-Markt wurde aufgrund der optimalen Anbindung, der Lage im Stadtgebiet und Größe favorisiert. Es handelt sich um ein knapp ein Hektar große Flurstück. Die Stadt Hemmingen ist Eigentümerin der Fläche. Weitere Flächen stehen in Hemmingen-Westerfeld nicht zur Verfügung.
Aus der öffentlichen Auslegung ergaben sich keine Änderungen des Bebauungsplans, die eine erneute Beteiligung erfordern. Der Rat kann daher nach dem Beschluss über die Stellungnahmen der Stadt für den Bebauungsplan Hemmingen-Westerfeld Nr. 70 „Feuerwehr Hemmingen-Westerfeld / Wilkenburg“ den Satzungsbeschluss fassen.